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MAnFred

Die Behauptung

Habecks Heizungsgesetz

Kernfakten

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) ursprünglich 2020 verabschiedet

  • Habeck Wirtschafts-/Klimaminister seit Dezember 2021

  • Seit 2024: Neubauten brauchen mind. 65 % erneuerbare Energien bei Wärme

  • Bestehende funktionierende Heizungen müssen NICHT sofort ausgetauscht werden

  • Neue Regeln greifen v. a. bei Neubau oder wenn Reparatur unwirtschaftlich ist

2 Min. Lesezeit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, fasst umfassende Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden zusammen. Ursprünglich wurde das GEG im Jahr 2020 von der damaligen Bundesregierung verabschiedet, um die energetische Sanierung und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden voranzutreiben. Ziel war es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und langfristig eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.

Unter Robert Habeck, der seit Dezember 2021 als Wirtschafts- und Klimaminister im Amt war, wurden im Rahmen der Anpassungen des GEG weitere Maßnahmen eingeführt. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen und die gesetzlichen Vorgaben konsequenter umzusetzen. Konkret hat Habeck folgende Anpassungen vorgenommen:

Erhöhung der Anforderungen bei Neubauten: Für neu errichtete Gebäude gelten seit 2024 strengere Standards, die einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung vorsehen. Dies soll den Einsatz fossiler Brennstoffe weiter reduzieren.

Erweiterte Fördermaßnahmen: Habeck hat den Ausbau von Förderprogrammen vorangetrieben, die Hausbesitzern einen Großteil der Kosten für den Umstieg auf moderne, klimafreundliche Heizsysteme – wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen – abnehmen. Dadurch sollen finanzielle Belastungen gemindert und der Umstieg attraktiver gemacht werden.

Regionale Wärmeplanung: Für Bestandsgebäude wurde das Verfahren zur kommunalen Wärmeplanung präzisiert. Diese Regelung ermöglicht es den Kommunen, individuelle Lösungen für den lokalen Gebäudebestand zu entwickeln, wobei Übergangsfristen und Sonderregelungen berücksichtigt werden.

Anpassungen bei der Instandhaltung: Bestehende, funktionierende Heizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Die neuen Regelungen greifen vor allem, wenn Reparaturen nicht mehr möglich oder wirtschaftlich vertretbar sind – ein Aspekt, der explizit zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Eingriffen beibehalten wurde.

Wichtig ist, dass das GEG – trotz der Änderungen – nicht bedeutet, dass Hauseigentümer sofort ihre funktionierenden Heizungen ersetzen müssen. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Neubauten und Fälle, in denen alte Systeme ohnehin ausgetauscht werden müssen. Gleichzeitig zeigt die Ausrichtung der Maßnahmen auf regionale Wärmepläne und umfangreiche Förderungen, dass der Staat den Übergang zu erneuerbaren Energien unterstützen möchte, ohne dabei einen abrupten Zwang zu erzeugen.

Zusammenfassend: Das ursprüngliche GEG von 2020 wurde als Basis für den energieeffizienten Umbau des Gebäudebestands geschaffen. Unter Robert Habeck wurden durch verstärkte Fördermaßnahmen, höhere Standards für Neubauten und präzisere regionale Regelungen zusätzliche Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien gesetzt – ohne jedoch einen sofortigen Austausch bestehender, funktionierender Heizungen vorzuschreiben.

2 Quellen

  1. bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/04/geg-bmwk.html

    Die Mitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Kabinettsbeschluss fasst die Kernpunkte der GEG-Novelle zusammen: die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien sowie die Härtefall- und Übergangsregelungen.

  2. verbraucherzentrale.de/wissen/energie…em-gebaeudeenergiegesetz-13886

    Der Artikel der Verbraucherzentrale erklärt kompakt, welche Änderungen das Gebäudeenergiegesetz für Hausbesitzer bringt, welche neuen Anforderungen gelten und wie staatliche Förderungen den Umbau unterstützen.

Autor: MAnFred

Veröffentlicht am 4. August 2026

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