Gesamteinordnung des AfD-Landtagswahlprogramms Sachsen-Anhalt 2026
Kernfakten
Geschätzter zusätzlicher Finanzbedarf bei Umsetzung aller Vorhaben: 2–5 Mrd. Euro/Jahr, entspricht ca. 1.000–2.500 Euro pro Einwohner
Nur etwa 40–50 % der zentralen Forderungen liegen überhaupt in Landeszuständigkeit; rund ein Drittel betrifft Bundespolitik
Faktencheck: ca. 55 % reale/zutreffende Beobachtungen, ca. 30 % starke Vereinfachungen, ca. 15 % sachlich falsch
Rechtliche Umsetzbarkeit: etwa die Hälfte der Forderungen grundsätzlich umsetzbar, rund ein Viertel kollidiert mit Bundes-/EU-Recht
Einordnung: Programm nutzt durchgängig Krisenrhetorik („Altparteiendiktatur“, „Volkstod“) zur Mobilisierung, kein pauschal „faschistisches“ Programm, jedoch mit deutlichen autoritären Elementen
61 Min. Lesezeit
Gesamteinordnung
5 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Das AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt enthält zahlreiche reale Probleme: Lehrermangel, Ärztemangel, hohe Energiekosten, Bürokratie, kommunale Finanzprobleme, Infrastrukturdefizite oder Integrationsprobleme. Diese Themen sind jedoch keineswegs exklusive Entdeckungen der AfD. Sie werden seit Jahren von Wissenschaft, Behörden, Verbänden und sämtlichen demokratischen Parteien diskutiert.
Der eigentliche Kern des Programms liegt deshalb nicht in der Problembeschreibung, sondern in der Ursachensuche. Nahezu alle größeren gesellschaftlichen Schwierigkeiten werden immer wieder auf dieselben Faktoren zurückgeführt: Migration, Klimapolitik, EU-Einfluss, gesellschaftlichen Liberalismus, Medien und die sogenannten „Altparteien“.
Genau dadurch entsteht ein sehr einfaches Weltbild für sehr komplexe Probleme.
Finanziell weist das Programm erhebliche Widersprüche auf. Die AfD verspricht gleichzeitig mehr Polizei, mehr Lehrer, mehr Infrastruktur, mehr Krankenhausförderung, mehr Unterstützung für Familien und Kommunen, aber zugleich weniger Steuern, weniger Abgaben und keine neuen Schulden.
Würde man sämtliche größeren Vorhaben gleichzeitig umsetzen, dürfte das Land grob geschätzt zwischen zwei und fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr benötigen. Umgerechnet entspricht dies etwa 1.000 bis 2.500 Euro pro Einwohner jährlich. Dieses Geld müsste entweder über höhere Steuern und Abgaben an anderer Stelle, über neue Schulden oder durch massive Kürzungen in anderen Bereichen finanziert werden. Für einen Durchschnittshaushalt würde dies langfristig eher weniger verfügbares Einkommen bedeuten als mehr.
Die zentrale Schwäche des Programms lautet deshalb: Es verspricht erheblich mehr Leistungen als die Finanzierung erkennen lässt.
Einordnung
Nach der Analyse aller Kapitel entsteht der Eindruck, dass dieses Programm weniger ein klassisches Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt als vielmehr ein umfassendes gesellschaftliches Gegenmodell zur politischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte sein möchte.
Viele Programme anderer Parteien beschäftigen sich vor allem mit Verwaltung, Wirtschaft, Bildung oder Infrastruktur. Die AfD dagegen versucht, nahezu alle Politikfelder in einen größeren kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhang einzuordnen. Migration, Familie, Kultur, Medien, Schule, Klima und Demokratie werden nicht als einzelne Themen behandelt, sondern als Teile eines umfassenden gesellschaftlichen Konflikts.
Dabei entsteht ein bemerkenswertes Muster: Der Staat soll in vielen Bereichen kleiner werden – außer dort, wo die AfD gesellschaftliche Leitbilder durchsetzen möchte. In Kultur, Bildung, Familienpolitik oder Medienpolitik fordert das Programm teilweise einen deutlich stärkeren staatlichen Einfluss als bisher.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Ein erheblicher Teil der Forderungen liegt gar nicht in der Zuständigkeit Sachsen-Anhalts.
Über das gesamte Programm betrachtet dürfte das Land lediglich etwa 40 bis 50 Prozent der zentralen Forderungen tatsächlich eigenständig umsetzen können. Rund ein Drittel betrifft überwiegend Bundespolitik. Weitere Teile betreffen EU-Recht oder internationale Verträge.
Das Programm vermittelt jedoch häufig den Eindruck, als könne eine Landesregierung all diese Fragen unmittelbar lösen.
Das entspricht nicht der politischen Realität.
Die Kapitel im Überblick
Präambel
Bereits die Einleitung setzt den Ton für das gesamte Programm. Deutschland wird als Land beschrieben, das sich auf dem Weg in eine „Altparteiendiktatur“ befinde. Die Demokratie erscheine bedroht, die AfD dagegen als letzte Verteidigerin der Freiheit.
Diese Darstellung ist nicht durch die Fakten gedeckt. Deutschland besitzt freie Wahlen, unabhängige Gerichte, eine freie Presse und eine starke Opposition. Die Präambel arbeitet von Beginn an mit einem Krisenszenario, das den Rest des Programms prägt.
Kapitel I – Bevölkerung, Familie und Gesellschaft
Das Kapitel verfolgt ein sehr traditionelles Gesellschaftsmodell. Die klassische Familie aus Vater, Mutter und Kindern wird als gesellschaftliche Norm dargestellt. Andere Lebensentwürfe erscheinen häufig als gesellschaftliche Ausnahme oder Fehlentwicklung.
Politisch ist diese Position legitim. Problematisch wird es dort, wo staatliche Förderung zunehmend an ideologische Vorstellungen geknüpft werden soll.
Kapitel II – Migration und Asyl
Dies ist eines der radikalsten Kapitel des gesamten Programms. Migration wird als zentrale Ursache zahlreicher gesellschaftlicher Probleme dargestellt.
Mehrere Forderungen bewegen sich an den Grenzen oder jenseits geltenden Europa-, Asyl- und Menschenrechtsrechts. Zudem wird die tatsächliche Bedeutung von Migration für viele Probleme deutlich überzeichnet.
Kapitel III – Bildung
Die Diagnose vieler Probleme ist zutreffend. Lehrermangel, Leistungsdefizite und Unterrichtsausfall existieren tatsächlich.
Die Ursachenanalyse bleibt jedoch oft kulturkämpferisch. Gesellschaftliche Veränderungen werden häufig auf Genderpolitik, politische Bildung oder ideologische Einflüsse reduziert.
Kapitel IV – Wissenschaft und Forschung
Hier präsentiert sich die AfD deutlich pragmatischer. Hochschulen, Forschung und Innovation sollen gestärkt werden.
Gleichzeitig steht dies teilweise im Widerspruch zu anderen Kapiteln, in denen wissenschaftliche Erkenntnisse – insbesondere zum Klimawandel – infrage gestellt oder relativiert werden.
Kapitel V – Innere Sicherheit
Mehr Polizei, bessere Ausstattung und schnellere Strafverfolgung gehören zu den realistischeren Forderungen des Programms.
Problematisch wird die Argumentation dort, wo Kriminalität nahezu ausschließlich mit Migration verknüpft wird.
Kapitel VI – Justiz
Viele Forderungen zur Beschleunigung von Verfahren oder zur besseren Personalausstattung sind nachvollziehbar.
Teilweise entsteht jedoch der Eindruck, die Justiz werde politisch gesteuert oder missbraucht. Dafür fehlen belastbare Belege.
Kapitel VII – Kommunen
Die Probleme finanzschwacher Kommunen werden zutreffend beschrieben.
Allerdings verspricht die AfD erhebliche finanzielle Entlastungen, ohne überzeugend zu erklären, wie diese dauerhaft finanziert werden sollen.
Kapitel VIII – Demokratie und Bürgerrechte
Dieses Kapitel enthält einen der größten Widersprüche des Programms.
Einerseits fordert die AfD mehr direkte Demokratie. Andererseits werden zahlreiche demokratische Institutionen – Medien, Verfassungsschutz, politische Stiftungen und Teile der Zivilgesellschaft – als Gegner dargestellt.
Vertrauen in Demokratie wird so eher geschwächt als gestärkt.
Kapitel IX – Wirtschaft
Viele Forderungen nach Bürokratieabbau, schnelleren Genehmigungen und Mittelstandsförderung sind grundsätzlich sinnvoll.
Allerdings werden wirtschaftliche Probleme häufig zu stark auf Energiepolitik und Migration reduziert.
Kapitel X – Energie
Dies gehört zu den sachlich schwächsten Kapiteln.
Der menschengemachte Klimawandel wird zwar nicht offen geleugnet, seine politische Bedeutung aber systematisch relativiert. Zahlreiche Aussagen widersprechen dem wissenschaftlichen Konsens.
Kapitel XI – Umwelt
Die AfD versucht, Umweltpolitik von Klimapolitik zu trennen.
Naturschutz wird unterstützt, Klimaschutz dagegen häufig als ideologisches Projekt dargestellt. Dieser Gegensatz ist künstlich und entspricht nur begrenzt der Realität.
Kapitel XII – Gesundheit
Eines der sachlichsten Kapitel.
Krankenhausversorgung, Ärztemangel und Pflegeprobleme werden realistisch beschrieben. Die meisten Vorschläge bewegen sich im Rahmen normaler gesundheitspolitischer Debatten.
Kapitel XIII – Verkehr
Auch dieses Kapitel ist vergleichsweise pragmatisch.
Viele Forderungen betreffen reale Infrastrukturprobleme. Ideologische Zuspitzungen treten deutlich seltener auf als in anderen Teilen des Programms.
Kapitel XIV – Verwaltung
Bürokratieabbau, Digitalisierung und schnellere Verfahren sind legitime Ziele.
Die Vorstellung, dass weniger Verwaltung automatisch bessere Verwaltung bedeutet, erscheint allerdings deutlich vereinfacht.
Kapitel XV – Medien
Die Kritik an einzelnen Missständen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist teilweise berechtigt.
Daraus wird jedoch häufig die Behauptung abgeleitet, das Mediensystem sei insgesamt politisch einseitig. Dafür fehlen belastbare Belege.
Kapitel XVI – Finanzen
Das Kapitel leidet unter einem grundlegenden Rechenproblem.
Steuersenkungen, höhere Ausgaben und Schuldenfreiheit gleichzeitig zu versprechen, ist politisch attraktiv, finanzpolitisch jedoch kaum plausibel.
Kapitel XVII – Kultur
Dieses Kapitel zeigt besonders deutlich den ideologischen Kern des Programms.
Kultur wird nicht primär als freier gesellschaftlicher Raum verstanden, sondern als Instrument zur Förderung nationaler Identität und bestimmter Wertvorstellungen.
Faktencheck
1 Min. Lesezeit
Über das gesamte Programm betrachtet ergibt sich ungefähr folgendes Bild:
etwa 55 Prozent beruhen auf realen Problemen und grundsätzlich zutreffenden Beobachtungen,
etwa 30 Prozent enthalten starke Vereinfachungen oder irreführende Darstellungen,
etwa 15 Prozent sind sachlich falsch oder stehen im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Besonders auffällig ist ein wiederkehrendes Muster:
Reale Probleme werden korrekt beschrieben. Anschließend werden ihre Ursachen stark vereinfacht. Danach werden politische Gegner verantwortlich gemacht. Schließlich wird die eigene Lösung als nahezu alternativlos dargestellt.
An mehreren Stellen bewegt sich das Programm dabei von politischer Zuspitzung in Richtung objektiv falscher Behauptungen. Dies gilt insbesondere für Aussagen über die angebliche „Altparteiendiktatur“, die angeblich bedrohte Demokratie oder die Relativierung des wissenschaftlich anerkannten menschengemachten Klimawandels.
Rechtliche Umsetzbarkeit
1 Min. Lesezeit
Als Gesamtprojekt ist das Programm deutlich problematischer als einzelne Kapitel.
Etwa die Hälfte der Forderungen wäre grundsätzlich umsetzbar.
Rund ein Viertel würde zumindest teilweise mit Bundesrecht, EU-Recht oder bestehenden Verträgen kollidieren.
Weitere Forderungen wären nur nach tiefgreifenden Gesetzesänderungen auf Bundesebene realisierbar.
Besonders kritisch sind Teile der Asyl- und Migrationspolitik. Mehrere Vorschläge würden mit europäischem Asylrecht, internationalen Schutzpflichten oder Grundrechten kollidieren.
Das bedeutet nicht, dass das gesamte Programm rechtswidrig wäre. Es bedeutet aber, dass gerade die politisch zentralsten Forderungen häufig dort liegen, wo die größten rechtlichen Probleme entstehen.
Nationalismus, Autoritarismus und Demokratieverständnis
Das Programm ist eindeutig nationalistisch geprägt.
Der Begriff des „Volkes“ nimmt eine außergewöhnlich zentrale Rolle ein. Nationale Identität wird regelmäßig höher gewichtet als individuelle Vielfalt oder internationale Zusammenarbeit.
Als faschistisch sollte das Programm dennoch nicht pauschal bezeichnet werden. Es fordert weder die Abschaffung von Wahlen noch die Einführung einer Einparteienherrschaft.
Dennoch finden sich deutliche autoritäre Elemente.
Wiederholt entsteht der Eindruck, dass staatliche Institutionen künftig stärker festlegen sollen,
welche Kultur gefördert wird,
welche Familienbilder als gesellschaftliche Norm gelten,
welche Werte vermittelt werden,
welche Formen von Identität erwünscht sind.
Je häufiger der Staat kulturelle Leitbilder vorgibt, desto weiter entfernt man sich von einer offenen liberalen Gesellschaft.
Rhetorischer Stil
1 Min. Lesezeit
Der vielleicht auffälligste Teil des gesamten Programms ist seine Sprache.
Ein professionelles Regierungsprogramm beschreibt normalerweise Probleme, analysiert Ursachen und entwickelt Lösungen.
Dieses Programm verfolgt zusätzlich ein anderes Ziel: die Erzeugung eines dauerhaften Krisengefühls.
Deutschland erscheint über weite Strecken als Land kurz vor dem Zusammenbruch.
Migration bedroht die Gesellschaft.
Die Demokratie steht angeblich vor ihrem Ende.
Die Medien manipulieren.
Die Wissenschaft irrt.
Die Klimapolitik zerstört den Wohlstand.
Die politischen Gegner wollen angeblich Andersdenkende unterdrücken.
Kurz gesagt: Fast alles ist in Gefahr.
Typische Begriffe:
- Altparteiendiktatur
- Masseneinwanderung
- Klimaideologie
- Gesinnungsstaat
- Umerziehung
- Volkstod
- politische Verfolgung
- Meinungsdiktatur
Diese Sprache dient nicht der Analyse. Sie dient der Mobilisierung.
Diese Form der politischen Kommunikation ist ein Lehrbuchbeispiel für Populismus. Komplexe gesellschaftliche Entwicklungen werden konsequent auf wenige Schuldige reduziert. Fast jedes Problem erhält eine einfache Erklärung und eine einfache Lösung.
Gerade darin liegt die politische Stärke des Programms – und zugleich seine größte analytische Schwäche.
Denn die Realität ist selten so einfach, wie das Programm sie darstellt. Und wenn ein Wahlprogramm für nahezu jedes Problem dieselben Ursachen und dieselben Gegner präsentiert, sollte man skeptisch werden. In der Politik gibt es viele schlechte Erklärungen. Die Erklärung, dass fast alle Probleme eines Landes von denselben wenigen Akteuren verursacht werden, gehört meist dazu.
Der vielleicht treffendste Satz zur Beschreibung des gesamten Programms lautet deshalb:
Die AfD beschreibt Sachsen-Anhalt nicht, wie es ist. Sie beschreibt Sachsen-Anhalt, wie es erscheinen muss, damit die von ihr angebotenen Lösungen alternativlos wirken. Das ist politisch wirkungsvoll – aber selten ein verlässlicher Kompass für die tatsächliche Komplexität moderner Gesellschaften.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Präambel
Kernfakten
Beschreibt Deutschland/Sachsen-Anhalt als Land im Niedergang, AfD als einzige Rettungsalternative
Zentrale Begriffe: „Altparteiendiktatur“, „letzte Chance“, „Demokratie tot“
Einordnung: Darstellung nicht durch Fakten gedeckt (freie Wahlen, unabhängige Gerichte, freie Presse bestehen)
Viele angesprochene Themen (Asylrecht, EU-Politik, Außenpolitik) liegen außerhalb der Landeskompetenz
Rechtliche Umsetzbarkeit: teils realisierbar, teils verfassungsrechtlich fragwürdig (u.a. bei Darstellung staatlicher Institutionen als Oppositionsverfolger)
1 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD beschreibt Sachsen-Anhalt und Deutschland als Land im Niedergang und präsentiert sich als einzige politische Kraft, die diesen Kurs stoppen könne.
Einordnung
In ihrer Präambel zeichnet die AfD ein düsteres Bild der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage. Steigende Lebenshaltungskosten, Migration, Kriminalität, Bürokratie und ein angeblicher Demokratieabbau werden dabei nahezu ausschließlich den etablierten Parteien zugeschrieben. Die AfD stellt sich demgegenüber als Vertreterin des „Volkswillens“ und als einzige Alternative dar.
Rhetorisch arbeitet der Text stark mit Zuspitzungen, emotionalen Begriffen und einer klaren Gegenüberstellung von „Volk“ und „Altparteien“. Formulierungen wie „Altparteiendiktatur“, „letzte Chance“ oder „Demokratie tot“ erzeugen ein Bedrohungsszenario, das die Dringlichkeit eines politischen Wechsels betonen soll. Inhaltlich werden zahlreiche Themen angesprochen, von denen viele gar nicht oder nur teilweise von einem Bundesland beeinflusst werden können. Dazu gehören etwa Asylrecht, Einwanderung, EU-Politik, Rundfunkrecht, Außenpolitik oder die Beziehungen zur Ukraine. Die Präambel dient daher vor allem der politischen Mobilisierung und weniger der Darstellung konkreter landespolitischer Vorhaben.
Zuständigkeit: Teilweise Landeskompetenz
Viele angesprochene Themen betreffen die Landespolitik (Bildung, Polizei, Verwaltung, Kommunalfinanzen), ein erheblicher Teil liegt jedoch beim Bund oder der Europäischen Union (Migration, Staatsangehörigkeitsrecht, Außenpolitik, große Teile der Energiepolitik).
Rechtliche Umsetzbarkeit: Teilweise realisierbar, teilweise rechtlich fragwürdig
Einige angekündigte Ziele könnten grundsätzlich durch politische Mehrheiten verfolgt werden. Andere Aussagen bleiben sehr allgemein oder berühren verfassungsrechtliche Grenzen, etwa wenn staatliche Institutionen pauschal als Instrumente zur Verfolgung der Opposition dargestellt oder weitreichende Eingriffe in bestehende Strukturen gefordert werden.
Rhetorischer Stil
Stark populistisch, konfliktorientiert und emotionalisierend. Der Text nutzt Krisennarrative, Freund-Feind-Muster, historische Anspielungen und wiederkehrende Bedrohungsszenarien, um politische Gegner zu delegitimieren und die eigene Partei als notwendige Rettungsalternative darzustellen.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel I: Familie und Kinder (Seiten 18–26)
Kernfakten
Leitbild: klassische Familie (Vater, Mutter, Kinder) als Antwort auf demografischen Wandel
Konkrete Vorschläge: kostenlose Kitas, Schulessen, Begrüßungsgeld für Neugeborene (weitgehend Landessache)
Forderungen zu Abtreibungsrecht und bundesweiten Familienleistungen überwiegend Bundessache
Faktencheck: Behauptung, Geburtenrückgang sei wesentlich durch „alternative Lebensformen“ verursacht, wird durch Forschung nicht gestützt
Rechtlich problematisch: geplanter Entzug von Fördermitteln für politisch missliebige Organisationen (Gleichbehandlungsgrundsatz)
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD will die klassische Familie aus Vater, Mutter und Kindern zum Leitbild der Landespolitik machen und sieht in höheren Geburtenraten die zentrale Antwort auf den demografischen Wandel.
Einordnung
Das Kapitel verbindet konkrete familienpolitische Vorschläge mit einer umfassenden kulturpolitischen Agenda. Neben kostenlosen Kitas, kostenlosem Schulessen, Sportförderung und Hilfen für Familien steht vor allem die Aufwertung der traditionellen Familie im Mittelpunkt. Die Partei lehnt es ab, demografische Probleme durch Zuwanderung lösen zu wollen, und setzt stattdessen auf höhere Geburtenraten.
Viele praktische Vorschläge liegen tatsächlich in der Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu gehören Kitas, Schulen, Familienförderung, Sport und Teile der Jugendpolitik. Dagegen sind zentrale Forderungen des Kapitels, etwa zum Abtreibungsrecht oder zu bundesweiten Familienleistungen, überwiegend Bundessache.
Die Unterpunkte im Überblick
1–2: Finanzielle Förderung von Familien und Begrüßungsgeld für Neugeborene. Grundsätzlich Landessache und umsetzbar.
3–4: Schutz ungeborenen Lebens und Beibehaltung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Überwiegend Bundessache.
5–8: Kinderwunschbehandlungen, Familienförderung und stärkere Anerkennung von Erziehungsleistungen. Teilweise Landes-, teilweise Bundeskompetenz.
9: Stärkung der Elternrechte in der Landesverfassung. Landessache.
10–11: Familie als gesellschaftliches Leitbild und Ablehnung alternativer Familienmodelle. Politische Grundsatzposition.
12: Entzug von Fördermitteln für politisch missliebige Organisationen. Rechtlich problematisch.
13–17: Kostenlose Kitas, Schulessen sowie Kultur- und Sportangebote. Weitgehend Landessache.
18–19: Ablehnung von Frühsexualisierung sowie medizinischen Maßnahmen bei Minderjährigen im Bereich Geschlechtsidentität. Teilweise Landessache, teilweise Bundes- und Medizinrecht.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis irreführend.
Richtig ist, dass Deutschland und Sachsen-Anhalt seit Jahren unter niedrigen Geburtenraten und einer alternden Bevölkerung leiden. Auch die Belastungen vieler Familien sowie Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind reale politische Herausforderungen.
Irreführend wird das Kapitel dort, wo gesellschaftliche Ursachen benannt werden. Die wiederholt angedeutete Behauptung, der Geburtenrückgang sei wesentlich durch die Akzeptanz alternativer Lebensformen oder sogenannter „nicht-reproduktiver Lebensweisen“ verursacht worden, wird durch die wissenschaftliche Forschung nicht gestützt. Demografen nennen vor allem wirtschaftliche Unsicherheit, hohe Wohnkosten, veränderte Lebensentwürfe, Bildungsbiografien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrale Faktoren.
Ebenfalls irreführend ist die Darstellung, Kinderrechte dienten vor allem dazu, Elternrechte auszuhöhlen oder staatliche Eingriffe in Familien zu erleichtern. Für eine solche Entwicklung gibt es keine belastbaren Belege.
Das Kapitel enthält keine eindeutig nachweisbare Falschbehauptung, die als klare Lüge bezeichnet werden müsste. Mehrere Argumentationen beruhen jedoch auf politischen Wertungen und unbelegten Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Viele familienpolitische Vorschläge könnten von einer Landesregierung grundsätzlich umgesetzt werden, sofern die Finanzierung gesichert ist. Dazu zählen insbesondere Kita-, Bildungs- und Förderangebote.
Problematisch werden Forderungen dort, wo staatliche Förderung an politische oder weltanschauliche Kriterien geknüpft werden soll. Der Entzug von Fördermitteln allein aufgrund unerwünschter politischer Positionen könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und wäre rechtlich angreifbar.
Auch eine staatliche Bevorzugung bestimmter Familienformen müsste sich an den Vorgaben des Grundgesetzes messen lassen. Politische Förderung von Familien ist zulässig, eine pauschale Benachteiligung anderer rechtlich anerkannter Lebensformen könnte jedoch verfassungsrechtliche Probleme verursachen.
Rhetorischer Stil
Im Vergleich zur Präambel ist das Kapitel sachlicher, bleibt aber deutlich wertend und ideologisch geprägt. Die AfD arbeitet häufig mit dem Gegensatz zwischen der „normalen Familie“ und alternativen Lebensentwürfen. Dadurch entsteht ein kultureller Konflikt, der als zentrale Ursache gesellschaftlicher Probleme dargestellt wird.
Auffällig ist die Verwendung emotional aufgeladener Begriffe wie „Volkstod“ oder „pervers-linke Agitation“. Solche Formulierungen dienen weniger der sachlichen Beschreibung als der Mobilisierung der eigenen Anhängerschaft. Komplexe demografische Entwicklungen werden auf wenige kulturelle Ursachen reduziert, wodurch einfache politische Erklärungen entstehen, die wissenschaftlich oft nicht belegt sind.
Insgesamt verfolgt das Kapitel eine klassische konservative Familienpolitik, verbindet diese jedoch mit kulturkämpferischen Elementen und einer starken normativen Vorstellung davon, welche Lebensformen gesellschaftlich erwünscht sein sollten.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel II: Einwanderung und Remigration (Seiten 27–44)
Kernfakten
Zentrale Forderung: Stopp der „Masseneinwanderung“, weitreichende „Remigration“, Einschränkung Asylrecht
Großteil der Forderungen (u.a. Staatsangehörigkeitsrecht, doppelte Staatsbürgerschaft) liegt beim Bund, nicht beim Land
Faktencheck: Behauptung, Aufnahme Schutzsuchender seit 2015 sei „fortdauernder Rechtsbruch“, als politische Interpretation eingeordnet, nicht als Tatsache
Abschaffung des Grundrechts auf Asyl würde Grundgesetzänderung erfordern
Rhetorik geprägt von Begriffen wie „Masseneinwanderung“, „Asylindustrie“, „Überfremdung“
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine drastische Verschärfung der Migrationspolitik, weitreichende Abschiebungen („Remigration“), eine starke Einschränkung des Asylrechts und deutlich höhere Hürden für Einbürgerungen.
Einordnung
Dieses Kapitel gehört zu den zentralen politischen Projekten der AfD. Die Partei verbindet Migration konsequent mit Kriminalität, finanzieller Belastung und kulturellen Konflikten und fordert einen grundlegenden Kurswechsel. Viele Forderungen betreffen allerdings gar nicht Sachsen-Anhalt, sondern das Bundesrecht, das Grundgesetz, europäisches Recht oder internationale Abkommen. Die Landesregierung könnte lediglich in Teilbereichen Einfluss nehmen, etwa bei Unterbringung, Verwaltung, Rückkehrberatung oder über Initiativen im Bundesrat.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–4: Die AfD fordert einen vollständigen Stopp der „Masseneinwanderung“, eine konsequente Zurückweisung von Migranten an den Grenzen sowie die Beendigung zusätzlicher Aufnahmeprogramme. Diese Forderungen betreffen fast ausschließlich Bundes- und EU-Recht. Sachsen-Anhalt könnte allenfalls über den Bundesrat politischen Druck ausüben.
Punkte 5–9: Das Asylrecht soll deutlich eingeschränkt werden. Die Partei fordert unter anderem eine strengere Auslegung des Schutzanspruchs und eine konsequentere Anwendung bestehender Regelungen. Diese Vorschläge greifen in Bereiche ein, die weitgehend durch das Grundgesetz, Bundesgesetze und europäische Vorgaben geregelt werden.
Punkte 10–15: Hier geht es um die praktische Organisation von Migration. Gefordert werden strengere Identitätsprüfungen, medizinische Altersfeststellungen, zentrale Unterbringungseinrichtungen sowie eine stärkere Kontrolle von Asylbewerbern. In diesem Bereich besitzt das Land tatsächlich gewisse Handlungsmöglichkeiten, da Unterbringung und Verwaltung teilweise in der Zuständigkeit der Länder liegen.
Punkte 16–18: Die AfD fordert Arbeitspflichten für Asylbewerber, eine stärkere Umstellung auf Sachleistungen und eine schnellere Aberkennung von Schutzstatus bei Straftaten oder anderen Verstößen. Einige dieser Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, andere würden Änderungen des Bundesrechts erfordern.
Punkte 19–25: Die Partei möchte die Einbürgerung erschweren, die doppelte Staatsbürgerschaft weitgehend abschaffen und Ausbürgerungen erleichtern. Zudem soll der subsidiäre Schutz deutlich eingeschränkt werden. Diese Forderungen liegen fast vollständig in der Zuständigkeit des Bundes und könnten von einer Landesregierung nicht eigenständig umgesetzt werden.
Punkte 26–35: Im Mittelpunkt steht das Konzept der „Remigration“. Darunter versteht die AfD die verstärkte Rückführung ausreisepflichtiger Personen sowie die Förderung freiwilliger Rückkehr. Abschiebungen sind grundsätzlich zulässig und bereits geltendes Recht. Die praktische Umsetzung hängt jedoch häufig von fehlenden Ausweisdokumenten, Herkunftsstaaten oder gerichtlichen Entscheidungen ab, was das Programm nur am Rande thematisiert.
Punkte 36–43: Die AfD fordert einen grundlegenden Umbau der Migrationspolitik mit dem Ziel, die Zahl der dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer deutlich zu reduzieren. Viele dieser Forderungen würden Änderungen auf Bundesebene oder sogar Änderungen europäischer Regelungen voraussetzen. Teilweise bleibt offen, wie die Vorschläge konkret umgesetzt werden sollen, ohne bestehende verfassungs- und europarechtliche Vorgaben zu verletzen.
Faktencheck
Bewertung: Überwiegend irreführend.
Das Kapitel enthält zahlreiche reale Probleme, etwa Schwierigkeiten bei Abschiebungen, Identitätsfeststellungen oder der kommunalen Unterbringung. Gleichzeitig werden viele Sachverhalte stark vereinfacht oder verzerrt dargestellt.
Besonders problematisch ist die Behauptung, die Aufnahme von Schutzsuchenden seit 2015 sei ein „fortdauernder Rechtsbruch“. Das ist keine feststehende Tatsache, sondern eine politische Interpretation. Die Rechtslage im Asyl- und Flüchtlingsrecht ist deutlich komplexer, als das Programm suggeriert.
Teilweise falsch ist zudem die Darstellung, Menschen aus sicheren Drittstaaten hätten grundsätzlich „kein Asylantragsrecht“. Tatsächlich müssen Asylverfahren zunächst rechtlich geprüft werden; eine pauschale Gleichsetzung von Einreise über einen Drittstaat und fehlendem Schutzanspruch greift zu kurz.
Ebenfalls irreführend ist die Behauptung, Migration verschärfe grundsätzlich den Fachkräftemangel. Viele Migranten arbeiten in Bereichen mit erheblichem Personalmangel. Gleichzeitig gibt es natürlich auch Kosten und Integrationsprobleme. Die pauschale Aussage des Programms wird der Realität nicht gerecht.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise mit geltendem Recht nicht vereinbar.
Maßnahmen wie strengere Identitätsprüfungen, zentrale Unterbringung, Rückkehrprogramme oder Sachleistungen können grundsätzlich umgesetzt werden.
Andere Forderungen stoßen dagegen an klare rechtliche Grenzen. Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern. Gleiches gilt für zahlreiche Vorschläge zum Staatsangehörigkeitsrecht. Mehrere Forderungen müssten zudem mit EU-Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar sein.
Einige Passagen erwecken den Eindruck, als könne Sachsen-Anhalt zahlreiche Maßnahmen eigenständig beschließen. Tatsächlich fehlt dem Land dafür oft die Zuständigkeit.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel ist deutlich schärfer formuliert als das Familienkapitel. Migration wird fast ausschließlich als Bedrohung beschrieben. Begriffe wie „Masseneinwanderung“, „Asylindustrie“, „Integrationsindustrie“, „Sozialstaatsparadies“, „kulturfremd“ oder „Überfremdung“ dienen der Emotionalisierung und erzeugen ein starkes Bedrohungsbild.
Auffällig ist zudem die Vermischung von legaler, illegaler, humanitärer und arbeitsmarktbezogener Migration. Unterschiedliche Gruppen von Migranten werden häufig unter einem gemeinsamen negativen Narrativ zusammengefasst. Dadurch entstehen einfache politische Erklärungen für komplexe gesellschaftliche Probleme.
Insgesamt ist das Kapitel stark mobilisierend und konfliktorientiert aufgebaut. Sachliche Argumente finden sich zwar ebenfalls, sie werden jedoch regelmäßig von wertenden Formulierungen, Feindbildern und weitreichenden Verallgemeinerungen überlagert.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel III: Kultur und Integration (Seiten 45–54)
Kernfakten
Kulturpolitik als Instrument zur Stärkung einer „deutschen Leitkultur“
Forderung: Reform/Umbau der Landeszentrale für politische Bildung, Ende von Staatsleistungen an Kirchen
Faktencheck: Begriffe wie „Nationalmasochismus“ oder „linke Indoktrinationsanstalt“ als politische Wertungen eingeordnet, nicht als belegte Fakten
Rechtlich heikel: Förderung nach ideologischer Nähe, Benachteiligung einzelner Religionsgemeinschaften (Religionsfreiheit)
Großteil der Vorschläge liegt tatsächlich in Landeskompetenz (Kulturförderung, Denkmalpflege)
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD versteht Kulturpolitik als Instrument zur Stärkung einer deutschen Leitkultur und eines patriotischen Nationalbewusstseins. Staatliche Förderung soll künftig stärker an kulturelle, nationale und traditionelle Vorstellungen geknüpft werden.
Einordnung
Dieses Kapitel ist weniger ein klassisches Kulturprogramm als ein kulturpolitisches Grundsatzpapier. Die AfD vertritt die Ansicht, viele gesellschaftliche Probleme seien letztlich kulturell verursacht und könnten durch eine stärkere nationale Identität gelöst werden. Daraus leitet sie Forderungen zu Kunst, Erinnerungskultur, Integration, Religion, Sprache und Brauchtum ab.
Anders als in den Kapiteln zu Migration oder Familie liegt ein großer Teil der Vorschläge tatsächlich im Einflussbereich des Landes. Kulturförderung, Landeszentrale für politische Bildung, Denkmalpflege, Brauchtumspflege oder Teile der Integrationspolitik gehören weitgehend zur Landeskompetenz. Allerdings bewegen sich einige Forderungen an der Grenze zu verfassungsrechtlich geschützten Bereichen wie Religionsfreiheit, Kunstfreiheit und staatlicher Neutralität.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–3 („Deutsch denken“, Provenienzforschung, Erinnerungskultur): Die AfD fordert eine patriotischere Geschichts- und Kulturpolitik. Die bisherige Erinnerungskultur wird als übertrieben selbstkritisch dargestellt. Provenienzforschung soll teilweise eingestellt werden, weil sie als Ausdruck einer überzogenen Vergangenheitsbewältigung betrachtet wird. Hier geht es weniger um konkrete Politik als um eine Neubewertung deutscher Geschichte.
Punkte 4–6 (Altbaubestand, Architektur, Kunstförderung): Historische Bausubstanz soll stärker geschützt und öffentliche Architektur an traditionellen Baustilen orientiert werden. Kunstförderung soll bevorzugt Projekten zugutekommen, die zur „deutschen Identitätsfindung“ beitragen. Das Land kann Kulturförderung grundsätzlich steuern. Problematisch wird es dort, wo Förderung primär nach politischer oder ideologischer Nähe vergeben werden soll.
Punkte 7–9 (Landeszentrale, Brauchtum, Feuerwerk): Die Landeszentrale für politische Bildung wird als politisch einseitig dargestellt und soll grundlegend umgebaut werden. Gleichzeitig sollen traditionelle Bräuche und Feuerwerk als Kulturgut geschützt werden. Die Reform der Landeszentrale wäre grundsätzlich Landessache, die Vorwürfe einer systematischen politischen Indoktrination bleiben jedoch weitgehend unbelegt.
Punkte 10–15 (Sprache, Integration, Einbürgerung): Die AfD fordert stärkeres Gewicht für die deutsche Sprache, strengere Integrationsanforderungen und ein aktives Bekenntnis zu Deutschland. Integrationskurse und Sprachförderung kann das Land teilweise beeinflussen. Das Staatsangehörigkeitsrecht und die Einbürgerungsvoraussetzungen liegen dagegen überwiegend beim Bund.
Punkte 16–19 (Islam, Kirchen, Evangelische Akademie): Die Partei will den Einfluss des Islams begrenzen, Staatsleistungen an die Kirchen beenden und Förderungen für die Evangelische Akademie streichen. Während Förderentscheidungen teilweise Landessache sind, stößt eine gezielte Benachteiligung bestimmter Religionsgemeinschaften schnell an die Grenzen der Religionsfreiheit.
Punkt 20 (Sport): Leistungsträger im Sport sollen stärker gewürdigt werden. Dies ist weitgehend unproblematisch und liegt im Kompetenzbereich des Landes.
Faktencheck
Bewertung: Überwiegend irreführend.
Das Kapitel enthält vergleichsweise wenige überprüfbare Tatsachenbehauptungen und viele politische Wertungen. Aussagen wie Deutschland leide unter „Nationalmasochismus“, die Landeszentrale für politische Bildung sei eine „linke Indoktrinationsanstalt“ oder die Evangelische Akademie betreibe überwiegend politische Agitation sind Meinungen, keine belegten Fakten.
Teilweise falsch ist die Darstellung, positive Bezüge zur deutschen Geschichte würden grundsätzlich vermieden. Tatsächlich gehören deutsche Kultur-, Wissenschafts- und Demokratiegeschichte längst zum festen Bestandteil von Bildung, Kulturpolitik und öffentlichem Gedenken.
Irreführend ist auch die Behauptung, Integrationsprobleme seien vor allem Folge einer angeblich fehlenden deutschen Identität. Für einen solchen Zusammenhang gibt es keine belastbaren wissenschaftlichen Nachweise.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Viele Vorschläge – etwa zur Kulturförderung, Denkmalpflege oder Brauchtumspflege – könnte eine Landesregierung grundsätzlich umsetzen.
Rechtlich heikel werden Forderungen dort, wo staatliche Förderung an politische oder ideologische Kriterien geknüpft werden soll. Der Staat darf Kunst fördern, aber nicht beliebig nach Weltanschauung aussortieren. Ähnliches gilt für Religionsgemeinschaften: Der Staat darf nicht ohne sachlichen Grund bestimmte Religionen gezielt benachteiligen.
Besonders problematisch wäre ein generelles Vorgehen gegen Minarette oder Muezzinrufe allein aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit. Solche Maßnahmen müssten mit der Religionsfreiheit vereinbar sein und wären rechtlich angreifbar.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel ist stark kulturkämpferisch geprägt. Die AfD beschreibt gesellschaftliche Entwicklungen nicht als politische Meinungsverschiedenheiten, sondern als Ergebnis einer kulturellen Fehlentwicklung. Begriffe wie „Nationalmasochismus“, „Identitätsstörung“, „Regenbogenideologie“, „antideutsche Kunst“ oder „kulturfremde Religion“ dienen der Zuspitzung und Emotionalisierung.
Auffällig ist die Einteilung in kulturell erwünschte und kulturell unerwünschte Entwicklungen. Patriotismus wird als positiv besetzt, während viele bestehende Institutionen – von Kirchen über Kulturförderung bis zur politischen Bildung – als Teil eines kulturellen Problems dargestellt werden.
Insgesamt gehört dieses Kapitel zu den ideologischsten Abschnitten des Programms. Es enthält vergleichsweise wenige konkrete Problemlösungen, dafür viele normative Aussagen darüber, wie Kultur, Identität und nationale Zugehörigkeit verstanden werden sollten.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel IV: Schulbildung (Seiten 55–67)
Kernfakten
Forderung: Rückkehr zu leistungsorientiertem System (Frontalunterricht, Noten, Disziplin), Rückdrängung von Inklusion
Großteil der Vorschläge liegt tatsächlich in Landeskompetenz (konkretestes Kapitel des Programms)
Faktencheck: Bildungsprobleme (Lehrermangel, Leistungsdefizite) real, Zuschreibung an Inklusion/Digitalisierung/„Indoktrination“ jedoch nicht wissenschaftlich belegt
Rechtlich problematisch: weitgehende Abkehr von Inklusion kollidiert mit UN-Behindertenrechtskonvention
Separate Klassen für Flüchtlingskinder rechtlich angreifbar
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine Rückkehr zu einem stärker leistungsorientierten, traditionellen Schulsystem. Frontalunterricht, Noten, Autorität, Differenzierung nach Leistung und Disziplin sollen wieder stärker in den Mittelpunkt rücken, während Inklusion, moderne Unterrichtskonzepte und politische Bildung kritisch gesehen werden.
Einordnung
Dieses Kapitel gehört zu den umfangreichsten und konkretesten Teilen des Programms. Anders als in vielen anderen Bereichen bewegt sich die AfD hier überwiegend in einem Politikfeld, für das Sachsen-Anhalt tatsächlich zuständig ist. Viele Vorschläge könnten daher von einer Landesregierung grundsätzlich umgesetzt werden.
Inhaltlich verfolgt die Partei einen klaren Gegenentwurf zu modernen schulpolitischen Entwicklungen. Sie diagnostiziert eine Bildungskrise, die sie vor allem auf „Kuschelpädagogik“, sinkende Leistungsanforderungen, Inklusion und eine politische Überfrachtung der Schule zurückführt. Während einige Probleme – etwa Lehrermangel oder schwache Leistungen in Kernfächern – tatsächlich existieren, reduziert das Programm deren Ursachen oft auf ideologische Erklärungen.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–6: Die AfD fordert eine stärkere Leistungsdifferenzierung, die Wiedereinführung verbindlicher Schullaufbahnempfehlungen, strengere Benotung sowie mehr Heimatkunde und klassische Bildungsinhalte. Diese Vorschläge liegen weitgehend in der Zuständigkeit des Landes. Sie knüpfen an traditionelle Bildungsvorstellungen an und sind grundsätzlich umsetzbar, auch wenn die pädagogischen Wirkungen einzelner Maßnahmen umstritten sind.
Punkte 7–12: Hier geht es um Disziplin, Autorität und Unterrichtsmethoden. Frontalunterricht, Hausaufgaben, regelmäßige Leistungskontrollen und klare Lehrerautorität sollen gestärkt werden. Gleichzeitig kritisiert die AfD Digitalisierung im Unterricht. Problematisch ist dabei die pauschale Behauptung, traditionelle Unterrichtsformen seien modernen Konzepten grundsätzlich überlegen. Dafür gibt es keine eindeutige wissenschaftliche Grundlage.
Punkte 13–19: Die Partei will Inklusion weitgehend zurückdrängen, Klassenobergrenzen flexibler gestalten und Unterrichtsausfälle reduzieren. Besonders die Forderung nach einer weitgehenden Abkehr von der Inklusion ist rechtlich und praktisch umstritten. Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, inklusive Bildung zu fördern. Vollständige Rücknahmen wären rechtlich problematisch.
Punkte 20–24: Der Lehrermangel soll durch pensionierte Lehrkräfte, gezielte Anwerbung, eine pädagogische Hochschule und den Erhalt kleiner Schulen bekämpft werden. Diese Vorschläge liegen weitgehend im Kompetenzbereich des Landes und gehören zu den konkretesten und realistischsten Teilen des Kapitels.
Punkte 25–27: Die AfD fordert weniger Mitbestimmungsgremien an Schulen, landeseinheitliche Lehrmaterialien und kostenlose Schulbücher. Die meisten Vorschläge wären rechtlich umsetzbar. Kritiker würden allerdings einwenden, dass weniger Mitbestimmung die demokratische Schulkultur schwächen könnte.
Punkte 28–31: Flüchtlingskinder sollen möglichst in separaten Klassen unterrichtet werden. Zudem fordert die Partei private Wachdienste an Schulen, härtere Sanktionen gegen Gewalttäter und spezielle Schulen für besonders gewaltbereite Schüler. Hier bewegen sich die Vorschläge teilweise an der Grenze zu Gleichbehandlungs- und Integrationsgrundsätzen. Besonders die dauerhafte Trennung von Flüchtlingskindern wäre rechtlich angreifbar.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis irreführend.
Richtig ist, dass viele Bildungsstudien seit Jahren Leistungsprobleme bei Lesen, Schreiben und Mathematik zeigen. Auch Lehrermangel und Unterrichtsausfall sind reale Probleme.
Irreführend ist jedoch die Darstellung, die Bildungskrise sei hauptsächlich Folge von Inklusion, Integration, Digitalisierung oder einer angeblichen politischen Indoktrination. Für diese einfache Ursache-Wirkungs-Kette gibt es keine belastbaren wissenschaftlichen Belege. Die Ursachen für schwache Bildungsleistungen sind deutlich komplexer und reichen von sozialer Herkunft über Lehrkräftemangel bis zu strukturellen Problemen des Bildungssystems.
Besonders fragwürdig ist die Behauptung, ältere Generationen seien allein deshalb besser gebildet gewesen, weil sie traditionell unterrichtet wurden. Ein solcher Nachweis wird nicht erbracht. Hier wird eine politische Überzeugung als offensichtliche Tatsache dargestellt.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Der Großteil der Vorschläge fällt tatsächlich in die Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt. Lehrpläne, Schulorganisation, Lehrerbildung und Schulstrukturen können von einer Landesregierung maßgeblich beeinflusst werden.
Rechtliche Probleme entstehen vor allem bei der Inklusion und bei Sonderklassen für Flüchtlingskinder. Je nach konkreter Ausgestaltung könnten solche Maßnahmen gegen Gleichbehandlungsgrundsätze oder internationale Verpflichtungen Deutschlands verstoßen. Auch spezielle Schulen für Gewalttäter müssten hohen rechtlichen Anforderungen genügen.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel arbeitet stark mit dem Gegensatz zwischen einer angeblich erfolgreichen Vergangenheit und einer gescheiterten Gegenwart. Begriffe wie „Kuschelpädagogik“, „Leistungsmüdigkeit“, „Indoktrination“ oder „Pseudodemokratie“ dienen dazu, bestehende Bildungskonzepte abzuwerten und den Eindruck eines umfassenden Niedergangs zu erzeugen.
Auffällig ist, dass viele komplexe Bildungsprobleme auf wenige ideologische Ursachen zurückgeführt werden. Gleichzeitig enthält das Kapitel deutlich mehr konkrete Vorschläge als frühere Kapitel. Dadurch wirkt es stellenweise sachlicher, bleibt aber insgesamt von einem kulturkämpferischen Grundton geprägt, der moderne Bildungsansätze regelmäßig als Ursache gesellschaftlicher Fehlentwicklungen darstellt.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel V: Wissenschaft (Seiten 68–73)
Kernfakten
Forderung: Abschaffung Gleichstellungsprogramme/-quoten, Rückabwicklung Bologna-System, Abschaffung Gender Studies
Hochschulpolitik weitgehend Landeskompetenz, Landesregierung könnte viele Punkte grundsätzlich umsetzen
Faktencheck: Behauptung, Naturwissenschaften seien wegen „politischer Korrektheit“ abgesunken, nicht belegt
Rechtlich problematisch: gezielte Abschaffung einzelner Forschungsrichtungen kollidiert mit Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
Spannungsverhältnis: Forderung nach Wissenschaftsfreiheit bei gleichzeitigem Wunsch nach politischer Beschränkung einzelner Disziplinen
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Hochschulen. Leistung, traditionelle Universitätsstrukturen und ideologische Neutralität sollen gestärkt, Gleichstellungspolitik, Gender Studies und Teile der heutigen Geisteswissenschaften dagegen zurückgedrängt werden.
Einordnung
Das Kapitel ist von der Überzeugung geprägt, deutsche Hochschulen seien durch politische Ideologien, Bürokratie und falsche Anreizsysteme geschwächt worden. Die AfD stellt sich als Verteidigerin wissenschaftlicher Freiheit dar, verbindet dies jedoch mit Forderungen nach der Abschaffung ganzer Forschungsrichtungen und einer gezielten Neuausrichtung bestimmter Wissenschaftsbereiche.
Anders als in der Migrationspolitik liegt ein großer Teil der Hochschulpolitik tatsächlich im Einflussbereich des Landes. Hochschulgesetze, Studienstrukturen, Berufungsverfahren und Teile der Hochschulfinanzierung können von Sachsen-Anhalt beeinflusst werden. Allerdings überschreitet das Kapitel teilweise die Grenze zwischen Wissenschaftspolitik und politischer Einflussnahme auf Forschungsinhalte.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–2 (Gleichstellung und Bologna-Prozess): Die AfD fordert die Abschaffung von Frauenförderprogrammen, Gleichstellungsbeauftragten und Quoten sowie eine Rückabwicklung des Bologna-Systems mit Bachelor- und Masterabschlüssen. Die Änderung von Landeshochschulgesetzen wäre grundsätzlich möglich. Ein vollständiger Ausstieg aus dem Bologna-System wäre jedoch nur begrenzt auf Landesebene umsetzbar und würde erhebliche Probleme bei der Vergleichbarkeit von Abschlüssen verursachen.
Punkte 3–5 (Stipendien, Aufnahmeprüfungen, Arbeitsbedingungen): Leistungsstipendien, Aufnahmeprüfungen statt Numerus clausus und bessere Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler gehören zu den konkretesten Vorschlägen des Kapitels. Viele dieser Forderungen sind grundsätzlich realisierbar. Die Behauptung, vor allem „mittelmäßige“ Menschen würden heute eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, bleibt jedoch unbelegt und wirkt eher polemisch als sachlich.
Punkt 6 (Universitätsstrukturen): Die Mitbestimmung anderer Hochschulgruppen soll zugunsten der Professorenschaft zurückgedrängt werden. Die AfD argumentiert, Universitäten seien keine demokratischen Institutionen, sondern Orte wissenschaftlicher Autorität. Änderungen der Hochschulorganisation wären teilweise möglich, würden aber auf erheblichen Widerstand stoßen.
Punkte 7–8 (Gender Studies und Postkolonialismus): Gender Studies sollen abgeschafft, postkoloniale Ansätze aus Wissenschaft und Lehre zurückgedrängt werden. Hier verlässt das Programm den Bereich allgemeiner Hochschulpolitik und greift unmittelbar in Forschungsfreiheit und wissenschaftliche Selbstverwaltung ein. Die Forderungen gehören zu den umstrittensten des Kapitels.
Punkte 9–10 (Bevölkerungswissenschaft und Islamforschung): Die AfD möchte neue Forschungseinrichtungen zu Bevölkerungsentwicklung und kritischer Islamforschung schaffen. Die Einrichtung entsprechender Institute wäre grundsätzlich möglich. Fraglich ist jedoch, ob Forschungsergebnisse ergebnisoffen gewonnen werden sollen oder bereits politisch vorgegebenen Erwartungen entsprechen müssen.
Punkte 11–12 (Drittmittel und Hochschultypen): Die Partei kritisiert die Abhängigkeit von Drittmitteln und fordert eine stärkere Grundfinanzierung der Hochschulen. Gleichzeitig soll die Unterscheidung zwischen Universitäten und Fachhochschulen erhalten bleiben. Diese Vorschläge bewegen sich weitgehend im Rahmen normaler wissenschaftspolitischer Debatten.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis überwiegend irreführend.
Richtig ist, dass viele Wissenschaftler unter befristeten Verträgen arbeiten und die Drittmittelabhängigkeit in der Forschung seit Jahren kritisch diskutiert wird. Auch über die Folgen des Bologna-Prozesses wird an Hochschulen kontrovers debattiert.
Irreführend wird das Kapitel dort, wo politische Überzeugungen als Tatsachen dargestellt werden. Die Behauptung, Naturwissenschaften seien wegen „politischer Korrektheit“ auf ein mittelmäßiges Niveau abgesunken, wird nicht belegt und widerspricht der weiterhin starken internationalen Stellung deutscher Forschung.
Ebenfalls unbelegt ist die Behauptung, Frauenförderung führe systematisch zur Diskriminierung von Männern oder sei eine Hauptursache sinkender wissenschaftlicher Qualität. Für einen solchen Zusammenhang liefert das Programm keine Nachweise.
Besonders problematisch ist die Darstellung von Gender Studies oder postkolonialer Forschung als grundsätzlich unwissenschaftlich. Ob wissenschaftliche Arbeiten überzeugen, wird normalerweise durch wissenschaftliche Methoden und Fachdiskussionen beurteilt, nicht durch politische Programme.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Viele Vorschläge – etwa Stipendienprogramme, Änderungen im Hochschulgesetz oder eine stärkere Grundfinanzierung – könnten von einer Landesregierung umgesetzt werden.
Rechtlich heikel werden Forderungen, die bestimmte Forschungsrichtungen gezielt abschaffen oder politisch unerwünschte Inhalte aus Hochschulen verdrängen wollen. Die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz schützt Hochschulen und Forschende vor staatlicher Einflussnahme auf Forschung und Lehre.
Eine Landesregierung kann Schwerpunkte setzen und finanzieren, sie kann aber nicht beliebig festlegen, welche wissenschaftlichen Fragestellungen zulässig sind und welche nicht.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel arbeitet stark mit dem Gegensatz von „echter Wissenschaft“ und angeblich ideologisch beeinflusster Forschung. Begriffe wie „Genderismus“, „Phrasendrescherei“, „politische Korrektheit“ oder „Drittmittelzirkus“ dienen dazu, bestimmte Forschungsrichtungen pauschal abzuwerten.
Auffällig ist ein wiederkehrendes Muster: Wissenschaftsfreiheit wird eingefordert, gleichzeitig sollen jedoch einzelne wissenschaftliche Disziplinen zurückgedrängt oder abgeschafft werden. Dadurch entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch auf Freiheit und dem Wunsch nach politischer Korrektur des Wissenschaftsbetriebs.
Insgesamt gehört das Kapitel zu den ideologisch stärker geprägten Abschnitten des Programms. Neben einigen sachlich diskutierbaren Reformvorschlägen enthält es zahlreiche Werturteile und Verallgemeinerungen, die wissenschaftliche Debatten auf politische Lagerkonflikte reduzieren.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel VI: Innere Sicherheit, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz (Seiten 74–81)
Kernfakten
Forderungen: mehr Polizeipräsenz, erleichterter Schusswaffengebrauch, Einführung von Tasern
Veröffentlichung von Wohnadressen verurteilter Pädophiler gefordert – höchstwahrscheinlich rechtswidrig (Datenschutz, Persönlichkeitsrechte)
Forderung nach Einstufung der Antifa als Terrororganisation – nicht durch Landesregierung allein möglich
Polizeiorganisation und Katastrophenschutz liegen größtenteils tatsächlich in Landeskompetenz
Faktencheck: Behauptung, strengere Strafen/mehr Abschiebehaft würden Kriminalität wesentlich lösen, nicht belegt
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD setzt auf einen deutlich härteren sicherheitspolitischen Kurs. Polizei und Sicherheitsbehörden sollen gestärkt, Strafverfolgung verschärft und staatliche Eingriffsmöglichkeiten ausgeweitet werden.
Einordnung
Dieses Kapitel gehört zu den Bereichen, in denen ein Bundesland tatsächlich vergleichsweise viele Gestaltungsmöglichkeiten besitzt. Polizeiorganisation, Ausstattung, Personalpolitik, Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz sind überwiegend Landessache. Entsprechend enthält das Kapitel zahlreiche Vorschläge, die eine Landesregierung tatsächlich umsetzen könnte.
Gleichzeitig finden sich aber auch Forderungen, die Bundeskompetenzen berühren oder rechtlich problematisch sind. Besonders bei Strafrecht, Ausweisungen, der Veröffentlichung personenbezogener Daten oder der Einstufung politischer Gruppen als Terrororganisation stößt das Land schnell an rechtliche Grenzen.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–5: Die AfD fordert mehr Polizeipräsenz, schnellere Einsatzzeiten, weniger Verwaltungsaufgaben, einen erleichterten Umgang mit Schusswaffengebrauch und die Einführung von Tasern. Die meisten Vorschläge liegen im Zuständigkeitsbereich des Landes. Die Einführung von Tasern wird bundesweit diskutiert und ist grundsätzlich möglich, bleibt aber wegen möglicher Gesundheitsrisiken umstritten.
Punkte 6–10: Leistung soll bei Beförderungen stärker zählen, Quoten werden abgelehnt, der Polizeiberuf attraktiver gemacht und Polizisten besser abgesichert. Zudem kritisiert die Partei Disziplinarverfahren gegen Beamte als zu streng. Diese Vorschläge sind überwiegend umsetzbar und gehören zu den pragmatischeren Teilen des Kapitels.
Punkte 11–15: Der Polizeibeauftragte soll abgeschafft, Warnschussarrest eingeführt, ausländische Straftäter konsequenter ausgewiesen und die Zahl der Abschiebehaftplätze massiv erhöht werden. Hier vermischen sich Landes- und Bundeszuständigkeiten. Insbesondere Ausweisungen und Abschiebungen unterliegen engen bundes- und europarechtlichen Vorgaben.
Punkte 16–19: Die AfD fordert die Veröffentlichung von Wohnadressen verurteilter Pädophiler sowie ein härteres Vorgehen gegen die Antifa bis hin zur Einstufung als Terrororganisation. Gerade die Veröffentlichung privater Adressen wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und würde erhebliche Konflikte mit Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und dem Resozialisierungsgrundsatz auslösen. Auch die Einstufung einer Organisation als terroristische Vereinigung kann nicht einfach durch eine Landesregierung beschlossen werden.
Punkte 20–25: Bürgerwachen, die Zusammenführung von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, eine Ehrenamtskarte, mehr Mittel für Feuerwehren und Führerscheinförderung für Einsatzkräfte gehören zu den konkreteren und rechtlich weniger problematischen Vorschlägen. Die praktische Umsetzbarkeit hängt vor allem von Finanzierung und Organisation ab.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis irreführend.
Richtig ist, dass Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste vielerorts unter Personal- und Nachwuchsproblemen leiden. Auch Angriffe auf Einsatzkräfte stellen ein reales Problem dar.
Irreführend wird das Kapitel dort, wo einfache Lösungen für komplexe Probleme präsentiert werden. Die Behauptung, strengere Strafen oder mehr Abschiebehaft würden Kriminalität wesentlich lösen, ist nicht belegt. Kriminalitätsursachen sind deutlich vielfältiger.
Besonders problematisch ist die Forderung nach der Veröffentlichung von Adressen verurteilter Pädophiler. Das Programm vermittelt den Eindruck, dies erhöhe automatisch die Sicherheit. Tatsächlich würden dadurch erhebliche rechtliche Probleme entstehen und möglicherweise sogar Selbstjustiz begünstigt.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Mehr Polizeipersonal, bessere Ausstattung, Taser, Reformen im Feuerwehrwesen oder zusätzliche Förderprogramme könnte eine Landesregierung grundsätzlich umsetzen.
Rechtlich problematisch sind dagegen mehrere Forderungen. Die Veröffentlichung von Wohnadressen verurteilter Straftäter wäre nach heutiger Rechtslage höchstwahrscheinlich nicht mit Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten vereinbar. Auch die pauschale Einstufung der Antifa als Terrororganisation könnte ein Bundesland nicht eigenständig beschließen. Mehrere Vorschläge überschätzen die tatsächlichen Kompetenzen einer Landesregierung.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel arbeitet stark mit dem Motiv von Ordnung, Kontrolle und Durchgreifen. Kriminalität wird häufig personalisiert und auf klar identifizierbare Tätergruppen bezogen. Die vorgeschlagenen Lösungen sind meist einfach formuliert und vermitteln den Eindruck, Sicherheitsprobleme ließen sich vor allem durch strengere Maßnahmen lösen.
Auffällig ist zudem die Verwendung von Schlagworten wie „Generalverdacht“, „Gefährder“, „kriminelle Ausländer“ oder „Antifa“. Dadurch entsteht ein klares Freund-Feind-Schema. Im Vergleich zu den Kapiteln über Kultur oder Migration ist der Ton etwas sachlicher, die Argumentation bleibt jedoch stark auf Konflikte, Bedrohungen und staatliche Härte ausgerichtet.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel VII: Justizwesen (Seiten 82–87)
Kernfakten
Forderungen: schnellere Verfahren, härtere Strafen, Absenkung der Strafmündigkeit
Forderung nach besonderem strafrechtlichem Schutz des „Deutschtums“ – problematisch, da bestehendes Recht bereits alle Menschen unabhängig von Herkunft schützt
Strafmündigkeit und Jugendstrafrecht liegen beim Bund, nicht durch Land allein änderbar
Forderung nach Corona-Amnestien und kritischer Überprüfung von „Hasskriminalität“ als Kategorie
Faktencheck: Darstellung, Corona-Maßnahmen seien weitgehend willkürlich/rechtswidrig gewesen, entspricht nicht dem Stand der Rechtsprechung
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine härtere Strafjustiz, schnellere Verfahren, strengere Sanktionen für Gewalt- und Jugendkriminalität sowie eine stärkere Ausrichtung der Justiz auf Sicherheit und Abschreckung. Gleichzeitig greift das Kapitel Themen wie Corona-Amnestien, Meinungsfreiheit und den Schutz der deutschen Mehrheitsgesellschaft auf.
Einordnung
Das Kapitel folgt einem ähnlichen Muster wie das vorherige Sicherheitskapitel: Die AfD diagnostiziert einen Verlust staatlicher Autorität und fordert eine deutlich konsequentere Strafverfolgung. Anders als bei der Polizei stößt das Land hier jedoch schneller an Kompetenzgrenzen. Zwar sind Gerichtsorganisation, Personalplanung und Justizvollzug weitgehend Landessache, Strafrecht, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht und Staatsangehörigkeitsrecht werden jedoch überwiegend vom Bund geregelt.
Auffällig ist, dass das Kapitel klassische Justizreformen mit kultur- und gesellschaftspolitischen Forderungen verbindet. Dadurch geht es nicht nur um Gerichte und Strafvollzug, sondern auch um die Bewertung von Corona-Maßnahmen, Meinungsdelikten und Identitätspolitik.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–3: Die AfD fordert schnellere Gerichtsverfahren, härtere Bestrafung von Gewaltverbrechen und einen Ausbau des Strafvollzugs. Diese Vorschläge bewegen sich weitgehend im Rahmen klassischer Justizpolitik. Mehr Personal und eine bessere Ausstattung könnte das Land tatsächlich beeinflussen. Die konkrete Strafhöhe wird jedoch überwiegend durch Bundesgesetze bestimmt.
Punkte 4–6: Richterstellen sollen ausschließlich nach Qualifikation vergeben, die Justizvollzugsanstalt Volkstedt erhalten und Rückführungen ausreisepflichtiger Personen konsequenter umgesetzt werden. Die ersten beiden Forderungen liegen weitgehend in Landeskompetenz. Rückführungsabkommen können dagegen nicht von Sachsen-Anhalt selbst geschlossen werden, sondern fallen in die Zuständigkeit des Bundes.
Punkte 7–8: Die Partei fordert eine kritische Überprüfung sogenannter Hasskriminalität und ein härteres Vorgehen gegen Schwarzmärkte in Justizvollzugsanstalten. Während die Bekämpfung illegaler Geschäfte im Vollzug unproblematisch ist, betrifft die rechtliche Einordnung von Hasskriminalität vor allem Bundesrecht. Sachsen-Anhalt könnte hier nur begrenzt Einfluss nehmen.
Punkte 9–10: Die Strafmündigkeit soll abgesenkt und die Sonderstellung von Heranwachsenden im Jugendstrafrecht abgeschafft werden. Diese Forderungen gehören zu den einschneidendsten des Kapitels. Beide Maßnahmen würden Änderungen des Bundesrechts erfordern und können nicht durch ein Bundesland allein umgesetzt werden.
Punkte 11–13: Justizwachtmeister sollen aufgewertet, Corona-Verstöße amnestiert und ein besonderer strafrechtlicher Schutz des „Deutschtums“ geschaffen werden. Die Aufwertung von Justizpersonal ist grundsätzlich Landessache. Die Forderung nach Corona-Amnestien wäre rechtlich deutlich komplizierter. Besonders problematisch ist der Vorschlag eines besonderen strafrechtlichen Schutzes für das „Deutschtum“, da bestehendes Strafrecht bereits alle Menschen unabhängig von Herkunft oder Nationalität schützt.
Punkt 14: Die AfD fordert eine Zentralisierung von Einbürgerungsverfahren. Organisatorische Änderungen wären teilweise möglich, die Voraussetzungen für Einbürgerungen bestimmt jedoch überwiegend das Bundesrecht.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis überwiegend irreführend.
Richtig ist, dass viele Gerichte unter hoher Belastung leiden und Verfahren teilweise lange dauern. Auch Personalprobleme in Justiz und Strafvollzug sind reale Herausforderungen.
Irreführend wird das Kapitel dort, wo bestehende Rechtslagen verkürzt dargestellt werden. Die Darstellung, die Kategorie der Hasskriminalität diene vor allem der Einschränkung von Meinungsfreiheit, greift zu kurz. Hasskriminalität bezeichnet keine eigene Straftat, sondern beschreibt die Motivation hinter bereits strafbaren Handlungen.
Besonders fragwürdig ist die Behauptung, die deutsche Mehrheitsgesellschaft genieße keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Das Strafrecht schützt grundsätzlich alle Menschen gleichermaßen. Für die These einer systematischen Benachteiligung der Mehrheitsgesellschaft liefert das Programm keine belastbaren Belege.
Auch die pauschale Darstellung der Corona-Maßnahmen als weitgehend willkürlich oder rechtswidrig entspricht nicht dem Stand der Rechtsprechung. Zwar wurden einzelne Maßnahmen später von Gerichten aufgehoben, viele andere wurden jedoch bestätigt.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Mehr Personal für Gerichte, Reformen im Justizvollzug oder organisatorische Änderungen könnte eine Landesregierung grundsätzlich umsetzen.
Mehrere Kernforderungen des Kapitels liegen jedoch außerhalb der Landeskompetenz. Dies betrifft insbesondere die Strafmündigkeit, das Jugendstrafrecht, Einbürgerungsrecht und große Teile des Strafrechts.
Rechtlich problematisch erscheint zudem die Forderung nach einem besonderen Schutz des „Deutschtums“ im Strafrecht. Das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes setzt hier enge Grenzen. Auch eine pauschale Amnestie für Corona-Verstöße wäre juristisch deutlich komplexer, als das Programm suggeriert.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel verwendet eine klassische Law-and-Order-Rhetorik. Kriminalität wird vor allem als Folge zu milder Strafen und mangelnder Konsequenz des Staates dargestellt. Komplexe Ursachen von Kriminalität oder Resozialisierung spielen dagegen kaum eine Rolle.
Auffällig ist außerdem die Vermischung von Justizpolitik mit gesellschaftspolitischen Konflikten. Themen wie Corona, Hasskriminalität oder der Schutz des „Deutschtums“ werden nicht primär juristisch, sondern als Ausdruck eines politischen Kulturkampfes behandelt.
Im Vergleich zu den Kapiteln über Migration oder Kultur ist der Ton etwas sachlicher. Dennoch arbeitet auch dieses Kapitel häufig mit Zuspitzungen und dem Eindruck, Deutschland leide weniger unter fehlenden Gesetzen als unter mangelndem politischen Willen, bestehende Probleme zu lösen.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel VIII: Demokratie und Bürgerrechte (Seiten 88–93)
Kernfakten
Forderung: Reform des Verfassungsschutzes, mehr direkte Demokratie, Demokratie-/Patriotismuserklärung für Vereine
Behauptung, Deutschland befinde sich auf dem Weg in eine „harte Diktatur“, ist falsch (freie Wahlen, unabhängige Gerichte, freie Presse bestehen)
Verpflichtende Patriotismuserklärung für Vereine rechtlich problematisch (Vereinigungsfreiheit)
Waffenrechtliche Forderungen betreffen überwiegend Bundesrecht, Land könnte nur über Bundesrat wirken
Einer der größten Widersprüche des Gesamtprogramms zwischen diesem und dem Demokratie-Kapitel (siehe Gesamteinordnung)
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD sieht Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht und fordert mehr direkte Demokratie, stärkere Bürgerrechte, weniger staatliche Kontrolle sowie eine Einschränkung des Verfassungsschutzes.
Einordnung
Das Kapitel baut direkt auf die Argumentation der Präambel auf. Die AfD beschreibt Deutschland als Staat, der sich zunehmend von demokratischen Grundsätzen entferne und abweichende Meinungen unterdrücke. Daraus leitet sie Forderungen nach mehr Volksentscheiden, größerer Transparenz, stärkerem Schutz der Meinungsfreiheit und einer Reform des Verfassungsschutzes ab.
Anders als in manchen vorherigen Kapiteln liegen viele Vorschläge tatsächlich im Einflussbereich des Landes Sachsen-Anhalt. Volksbegehren, Landtagsverfahren, Transparenzregeln oder die Organisation des Landesverfassungsschutzes können zumindest teilweise auf Landesebene verändert werden. Andere Forderungen, insbesondere zum Waffenrecht, betreffen dagegen überwiegend Bundesrecht.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–3: Die AfD fordert eine grundlegende Reform des Verfassungsschutzes, mehr Transparenz staatlichen Handelns und eine stärkere digitale Bürgerbeteiligung. Die Organisation des Landesverfassungsschutzes kann Sachsen-Anhalt tatsächlich beeinflussen. Mehr Transparenz und digitale Beteiligungsmöglichkeiten wären grundsätzlich umsetzbar. Problematisch wird es dort, wo der Verfassungsschutz primär als politischer Gegner der AfD dargestellt wird, ohne zwischen legitimer Beobachtung und politischer Einflussnahme zu unterscheiden.
Punkte 4–5: Meinungs- und Versammlungsfreiheit sollen gestärkt werden. Die Partei kritisiert insbesondere Demonstrationsverbote und Blockaden von Versammlungen. Der Schutz der Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht. Gleichzeitig entsteht im Programm teilweise der Eindruck, als würden Demonstrationen regelmäßig unterdrückt. Für eine systematische Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland gibt es jedoch keine belastbaren Belege.
Punkt 6: Das freie Mandat von Abgeordneten soll gestärkt werden. Inhaltlich richtet sich die Forderung gegen Fraktionszwang und parteiinterne Disziplinierung. Das freie Mandat ist bereits heute im Grundgesetz verankert. Die praktische Bedeutung der Forderung bleibt daher teilweise unklar.
Punkte 7–10: Vereine sollen künftig eine Demokratie- und Patriotismuserklärung abgeben, direkte Demokratie ausgeweitet und politische Entscheidungen transparenter gemacht werden. Mehr Transparenz und niedrigere Hürden für Volksentscheide wären grundsätzlich möglich. Eine verpflichtende Patriotismuserklärung für Vereine wäre dagegen rechtlich problematisch und könnte mit der Vereinigungsfreiheit kollidieren.
Punkte 11–13: Die AfD lehnt weitere Verschärfungen des Waffenrechts ab, fordert eine Zuverlässigkeitsprüfung statt Gesinnungsprüfung und spricht sich für eine begrenzte Liberalisierung aus. Hier stößt das Land schnell an Kompetenzgrenzen, da das Waffenrecht überwiegend Bundesrecht ist. Sachsen-Anhalt könnte allenfalls über den Bundesrat Einfluss nehmen.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis überwiegend irreführend.
Richtig ist, dass über Meinungsfreiheit, politische Polarisierung, Transparenz staatlichen Handelns und direkte Demokratie legitim diskutiert werden kann. Auch die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung ist grundsätzlich demokratisch.
Irreführend wird das Kapitel dort, wo politische Zuspitzungen als Tatsachen dargestellt werden. Die Behauptung, Deutschland befinde sich auf dem Weg in eine „harte Diktatur“ oder eine „Gesinnungsdiktatur“, ist falsch. Deutschland verfügt weiterhin über freie Wahlen, unabhängige Gerichte, eine freie Presse und starke Oppositionsrechte.
Ebenfalls irreführend ist die Darstellung eines angeblich immer weiter ausufernden „Meinungsstrafrechts“. Beleidigung, Volksverhetzung oder Verleumdung existieren seit Jahrzehnten im Strafrecht. Die AfD vermischt hier teilweise politische Kritik an bestimmten Gesetzen mit der Behauptung eines grundsätzlichen Demokratieabbaus.
Besonders schwach belegt ist die Behauptung, die Regierungen der vergangenen Jahre würden „keine grundsätzliche Kritik mehr dulden“. Die Existenz oppositioneller Parteien, kritischer Medien und öffentlicher Protestbewegungen spricht gerade gegen diese Darstellung.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Die Ausweitung direkter Demokratie, mehr Transparenz im Landtag oder organisatorische Änderungen beim Landesverfassungsschutz könnten grundsätzlich umgesetzt werden.
Rechtlich problematisch erscheint die Forderung nach Demokratie- und Patriotismuserklärungen für Vereine als Voraussetzung staatlicher Förderung. Je nach Ausgestaltung könnte dies gegen die Vereinigungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Zudem suggeriert das Kapitel an mehreren Stellen größere Handlungsmöglichkeiten des Landes, als tatsächlich bestehen. Das gilt insbesondere für das Waffenrecht und Teile des Versammlungsrechts.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel ist stark von Alarmismus geprägt. Die AfD zeichnet das Bild einer Demokratie, die sich kurz vor dem Übergang in autoritäre Verhältnisse befinde. Begriffe wie „Gesinnungsdiktatur“, „Cancel Culture“, „Wokeness“ oder „harte Diktatur“ dienen dabei weniger der nüchternen Analyse als der Mobilisierung der eigenen Anhängerschaft.
Auffällig ist ein wiederkehrendes Muster: Reale politische Konflikte werden als Beleg für einen grundlegenden Demokratieverfall interpretiert. Dadurch entsteht ein dramatisches Bedrohungsszenario, das über die tatsächliche Lage in Deutschland deutlich hinausgeht.
Gleichzeitig enthält das Kapitel einige klassisch liberale Forderungen wie mehr Transparenz, stärkere Bürgerbeteiligung und Schutz von Grundrechten. Diese werden jedoch in eine Erzählung eingebettet, die demokratische Institutionen häufig als Teil eines umfassenden Unterdrückungsapparates darstellt. Dadurch wirkt das Kapitel deutlich polemischer als viele seiner konkreten Reformvorschläge.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel IX: Wirtschaft, Mittelstand, Handwerk, Landwirtschaft und Tourismus (Seiten 94–100)
Kernfakten
Forderungen: Bürokratieabbau, Förderung regionaler Unternehmen, Herkunftssiegel „Hergestellt in Sachsen-Anhalt“
Eines der pragmatischeren, weniger ideologischen Kapitel des Programms
Landwirtschaft soll von Umweltauflagen entlastet werden, stößt jedoch häufig an EU-Vorgaben
Faktencheck: Behauptung, Sachsen-Anhalts Tourismus stagniere wegen der Landesregierung, wird als unbelegt eingestuft
Rechtliche Umsetzbarkeit: weitgehend realisierbar, Grenzen bei Steuer-, Arbeits- und EU-Agrarrecht
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine wirtschaftspolitische Wende mit weniger Bürokratie, geringeren staatlichen Eingriffen und einer stärkeren Förderung regionaler Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen Mittelstand, Handwerk, Landwirtschaft und der heimische Tourismus.
Einordnung
Das Kapitel gehört zu den pragmatischeren Abschnitten des Programms. Anders als bei Migration oder Kultur konzentriert sich die AfD hier überwiegend auf klassische wirtschaftspolitische Themen. Viele Forderungen richten sich gegen Bürokratie, Umweltauflagen und Vorgaben aus Berlin oder Brüssel.
Auffällig ist allerdings, dass die Partei einerseits mehr Markt und weniger Regulierung fordert, andererseits aber in mehreren Bereichen gezielt in den Markt eingreifen möchte, etwa durch staatliche Bevorzugung regionaler Produkte oder bestimmte Förderprogramme. Dadurch entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen marktwirtschaftlicher Rhetorik und wirtschaftspolitischem Interventionismus.
Viele Vorschläge liegen tatsächlich in der Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt. Andere zentrale Forderungen – etwa Steuerrecht, Arbeitsrecht oder große Teile der Agrarpolitik – können jedoch nur auf Bundes- oder EU-Ebene umgesetzt werden.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–3: Die AfD fordert einen umfassenden Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungsverfahren und eine wirtschaftsfreundlichere Verwaltung. Diese Forderungen liegen teilweise in Landeskompetenz und gehören zu den realistischeren Vorschlägen des Kapitels. Der konkrete Bürokratieabbau bleibt allerdings oft vage.
Punkte 4–6: Mittelstand und Handwerk sollen stärker gefördert werden. Öffentliche Aufträge sollen stärker an regionale Unternehmen gehen und Unternehmensnachfolgen erleichtert werden. Grundsätzlich kann das Land hier Akzente setzen, muss aber Vergabe- und Wettbewerbsrecht beachten.
Punkte 7–9: Die Landwirtschaft soll von Umweltauflagen entlastet und stärker als wirtschaftlicher Kernbereich des Landes gefördert werden. Gleichzeitig lehnt die AfD zahlreiche klima- und umweltpolitische Vorgaben ab. Hier stößt das Land häufig an EU-Vorgaben und Bundesrecht.
Punkte 10–12: Regionale Produkte sollen durch ein Herkunftssiegel „Hergestellt in Sachsen-Anhalt“ sowie Marketingkampagnen gefördert werden. Solche Programme wären grundsätzlich umsetzbar und rechtlich unproblematisch. Sie gehören zu den konkretesten Vorschlägen des Kapitels.
Punkt 13: Der heimische Tourismus soll durch eine neue Tourismusstrategie und die Kampagne „#deutschdenken“ gestärkt werden. Tourismusförderung ist tatsächlich weitgehend Landessache. Fraglich bleibt allerdings, welchen konkreten wirtschaftlichen Nutzen eine ideologisch geprägte Kampagne gegenüber klassischen Tourismusmaßnahmen hätte.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis irreführend.
Richtig ist, dass Unternehmen regelmäßig über Bürokratie, Fachkräftemangel und lange Genehmigungsverfahren klagen. Auch die wirtschaftlichen Herausforderungen vieler ländlicher Regionen sind real.
Irreführend wird das Kapitel dort, wo komplexe wirtschaftliche Entwicklungen fast ausschließlich auf politische Fehlentscheidungen der aktuellen Regierungen zurückgeführt werden. Wirtschaftswachstum, Unternehmensansiedlungen oder Tourismusentwicklung hängen von deutlich mehr Faktoren ab als von Landespolitik allein.
Teilweise unbelegt ist zudem die Behauptung, Sachsen-Anhalts Tourismus befinde sich wegen der Landesregierung in einer „tristen Stagnation“. Touristische Entwicklungen werden von zahlreichen Faktoren beeinflusst, darunter Demografie, Infrastruktur, allgemeine Wirtschaftslage und bundesweite Trends.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar.
Viele Forderungen – etwa Tourismusförderung, Regionalmarketing, Förderprogramme für Handwerk und Mittelstand oder Verwaltungsreformen – könnten grundsätzlich von einer Landesregierung umgesetzt werden.
Grenzen bestehen dort, wo Bundes- oder EU-Recht betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Steuerpolitik, Arbeitsrecht, große Teile der Agrarpolitik sowie Vergaberecht. Das Programm vermittelt stellenweise den Eindruck, als könne Sachsen-Anhalt diese Bereiche eigenständig steuern, was tatsächlich nicht der Fall ist.
Rechtlich problematische Forderungen finden sich in diesem Kapitel deutlich seltener als in den Bereichen Migration oder Demokratiepolitik.
Rhetorischer Stil
Im Vergleich zu vielen vorherigen Kapiteln ist der Ton deutlich sachlicher. Die AfD arbeitet zwar weiterhin mit Schuldzuweisungen an die „Altparteien“, verzichtet jedoch weitgehend auf dramatische Bedrohungsszenarien.
Auffällig ist die romantisierende Darstellung regionaler Wirtschaft, traditioneller Landwirtschaft und heimischer Produkte. Wirtschaftliche Probleme werden häufig als Folge politischer Fehlsteuerung dargestellt, während regionale Identität und traditionelle Wirtschaftsstrukturen als Lösung präsentiert werden.
Insgesamt gehört dieses Kapitel zu den weniger ideologischen Teilen des Programms. Die Rhetorik bleibt zwar populistisch und vereinfachend, enthält aber deutlich mehr konkrete und tatsächlich landespolitisch beeinflussbare Vorschläge als viele der zuvor analysierten Kapitel.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel X: Energiepolitik (Seiten 101–114)
Kernfakten
Forderung: Ende Förderung erneuerbarer Energien, Stopp Windkraftausbau, Wiederinbetriebnahme Nord Stream
Eines der sachlich schwächsten und ideologisch schärfsten Kapitel des Programms
Zentrale Forderungen (Stromsteuer, EEG, Russland-Sanktionen, Kohleausstieg) liegen auf Bundes-/EU-Ebene, nicht beim Land
Faktencheck: Behauptung, wissenschaftliche Grundlage des menschengemachten Klimawandels werde zunehmend infrage gestellt, als irreführend/unbelegt eingestuft (internationaler Forschungskonsens)
Energiekrise maßgeblich durch russischen Angriffskrieg und internationale Marktentwicklungen bedingt, nicht primär durch Energiewende
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine vollständige energiepolitische Kehrtwende. Windkraft, Solarförderung, Wasserstoffstrategie und Klimaschutzpolitik sollen weitgehend beendet werden. Stattdessen setzt die Partei auf Kohle, Gas, fossile Energieträger und eine Anpassung an den Klimawandel stattdessen Bekämpfung.
Einordnung
Dieses Kapitel gehört zu den ideologisch schärfsten Abschnitten des Programms. Die AfD betrachtet die Energiewende nicht als reformbedürftig, sondern als grundsätzlich gescheitert. Sie macht sie für hohe Energiepreise, wirtschaftliche Probleme und die Deindustrialisierung verantwortlich. Gleichzeitig lehnt sie zentrale Annahmen der Klimapolitik ausdrücklich ab und spricht von einer „Klimaideologie“.
Das zentrale Problem des Kapitels: Viele der wichtigsten Forderungen liegen gar nicht in der Zuständigkeit Sachsen-Anhalts. Stromsteuer, EEG, Nord Stream, Russland-Sanktionen, Kohleausstieg, Gebäudeenergiegesetz oder große Teile der Energiepolitik werden auf Bundes- oder EU-Ebene entschieden. Das Land kann hier allenfalls politischen Druck ausüben.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–5: Die AfD fordert die Abschaffung von Förderungen für erneuerbare Energien, die Beendigung des Einspeisevorrangs, die Senkung der Stromsteuer, die Abschaffung der Landesenergieagentur sowie die Rücknahme von Wärmeplanungs- und Gebäudeenergiegesetz. Die meisten dieser Forderungen betreffen Bundesrecht oder EU-Regelungen. Sachsen-Anhalt könnte die Landesenergieagentur tatsächlich abschaffen, hätte aber kaum Einfluss auf die zentralen energierechtlichen Rahmenbedingungen.
Punkte 6–8: Der Windkraftausbau soll gestoppt, ein Moratorium beschlossen und Solarparks auf Ackerflächen verhindert werden. Gleichzeitig sollen Betreiber stärker für Rückbaukosten haften. Das Land besitzt bei Flächenplanung und Genehmigungen tatsächlich Einflussmöglichkeiten. Ein vollständiger Ausbaustopp würde jedoch mit Bundesvorgaben und teilweise auch mit bundesgesetzlichen Ausbauzielen kollidieren.
Punkte 9–10: Die Wasserstoffstrategie soll beendet und stattdessen eine Blackout-Vorsorge aufgebaut werden. Die Streichung landeseigener Förderprogramme wäre grundsätzlich möglich. Die Forderung nach Katastrophenschutzplänen für Stromausfälle ist dagegen ein vergleichsweise unstrittiger Vorschlag, da solche Vorsorgekonzepte unabhängig von der Ursache sinnvoll sein können.
Punkte 11–14: Die AfD verbindet hohe Energiepreise direkt mit Deindustrialisierung und fordert neue Gaskraftwerke, die Beendigung energiepolitischer Russland-Sanktionen sowie die Wiederinbetriebnahme von Nord Stream. Hier überschätzt das Programm die Kompetenzen eines Bundeslandes erheblich. Weder Sanktionen noch Nord Stream können von Sachsen-Anhalt entschieden werden.
Punkte 15–16: Der Kohleausstieg soll gestoppt und die Braunkohleverstromung langfristig erhalten werden. Das Land kann sich politisch dafür einsetzen, entscheidet darüber aber nicht allein. Die Forderung steht zudem im direkten Widerspruch zu den deutschen Klimaschutzzielen und zahlreichen europäischen Vorgaben.
Faktencheck
Bewertung: Überwiegend falsch bis irreführend.
Richtig ist, dass hohe Energiepreise Unternehmen und Verbraucher belasten. Ebenfalls richtig ist, dass die Energiewende technische Herausforderungen mit sich bringt und Versorgungssicherheit gewährleistet werden muss.
Falsch bzw. stark irreführend ist jedoch die zentrale Behauptung, die Energiewende sei allein oder überwiegend für sämtliche Energiepreissteigerungen verantwortlich. Die Energiekrise der vergangenen Jahre wurde maßgeblich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Abhängigkeit von russischem Gas sowie internationale Marktentwicklungen beeinflusst.
Besonders problematisch ist die Behauptung, immer mehr Staaten würden die wissenschaftliche Grundlage des menschengemachten Klimawandels infrage stellen. Dafür gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg. Der menschengemachte Klimawandel ist internationaler Stand der Forschung und wird von den maßgeblichen wissenschaftlichen Institutionen weltweit anerkannt. Die entsprechende Darstellung im Programm ist irreführend.
Ebenso irreführend ist die Darstellung, die Energiewende sei ausschließlich ein „Arbeitsplatzvernichtungsprogramm“. Tatsächlich entstehen durch erneuerbare Energien gleichzeitig neue Arbeitsplätze, während andere Branchen unter Druck geraten. Das Programm präsentiert hier eine einseitige Sichtweise.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar, teilweise außerhalb der Landeskompetenz.
Einige Forderungen – etwa die Abschaffung der Landesenergieagentur, Änderungen in der Landesplanung oder die Streichung bestimmter Förderprogramme – könnte eine Landesregierung umsetzen.
Der Großteil der zentralen Forderungen betrifft jedoch Bundes- oder EU-Recht. Das gilt insbesondere für Stromsteuer, EEG-Regeln, Russland-Sanktionen, Nord Stream, Kohleausstieg und Gebäudeenergiegesetz. Hier entsteht häufig der Eindruck, Sachsen-Anhalt könne eigenständig handeln, obwohl die entscheidenden Kompetenzen anderswo liegen.
Rechtlich problematisch sind die Vorschläge meist nicht. Das Hauptproblem besteht vielmehr darin, dass viele Forderungen auf Landesebene schlicht nicht beschlossen werden können.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel ist stark von Kampfbegriffen geprägt. Die Energiewende wird als „planwirtschaftlich“, „gescheitert“, „Wohlstandsvernichtungspolitik“ oder „Klimaideologie“ beschrieben. Wissenschaftliche und politische Debatten werden häufig auf einen Gegensatz zwischen „Realismus“ und „Ideologie“ reduziert.
Auffällig ist zudem die konsequente Zuspitzung komplexer Zusammenhänge. Energiepreise, Deindustrialisierung, soziale Probleme und wirtschaftliche Schwächen werden überwiegend einer einzigen Ursache zugeschrieben: der Energiewende. Dadurch entsteht ein einfaches Erklärungsmodell für sehr komplexe Entwicklungen.
Insgesamt gehört dieses Kapitel zu den polemischsten und ideologisch eindeutigsten Teilen des Programms. Viele reale Probleme werden angesprochen, die Ursachenanalyse fällt jedoch häufig stark vereinfachend aus und blendet wichtige Faktoren aus.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel XI: Umweltpolitik (Seiten 115–121)
Kernfakten
Strategie: Trennung von Umweltschutz (befürwortet) und Klimaschutz (abgelehnt)
Naturschutz, Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft liegen überwiegend in Landeskompetenz
Faktencheck: Aussage, wissenschaftliche Grundlage des Klimawandels sei umstritten, als falsch eingestuft
Begriff „Klimaflüchtlinge“ als „Sozialtouristen“ dargestellt – nicht belegt
Verschiebung im Kapitelverlauf von Umweltpolitik hin zu migrationspolitischer Argumentation
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD grenzt Umweltpolitik ausdrücklich von Klimapolitik ab. Naturschutz, Landschaftsschutz und Hochwasserschutz sollen gestärkt werden, während Klimaschutzmaßnahmen, Energiewende und viele internationale Umweltabkommen kritisch bewertet oder abgelehnt werden.
Einordnung
Das Kapitel folgt einer Strategie, die sich durch große Teile des Programms zieht: Die AfD versucht, Umwelt- und Naturschutz von Klimapolitik zu trennen. Dabei präsentiert sie sich als Partei des Natur- und Heimatschutzes, während Klimaschutz als ideologisches Projekt dargestellt wird.
Tatsächlich liegen viele klassische Umweltthemen wie Naturschutz, Gewässerschutz, Waldpolitik oder Hochwasserschutz zumindest teilweise im Zuständigkeitsbereich des Landes. Gleichzeitig werden aber erneut zahlreiche bundes- und europapolitische Fragen angesprochen, auf die Sachsen-Anhalt nur begrenzten Einfluss hätte.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–4: Die AfD fordert stärkeren Schutz von Wäldern, Gewässern und Kulturlandschaften. Naturschutz soll sich stärker an regionalen Bedürfnissen orientieren. Diese Vorschläge liegen überwiegend im Kompetenzbereich des Landes und sind grundsätzlich umsetzbar. Sie gehören zu den sachlicheren Teilen des Kapitels.
Punkte 5–8: Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft und Schutz vor Dürreperioden sollen ausgebaut werden. Angesichts zunehmender Wetterextreme sind dies reale Herausforderungen für Sachsen-Anhalt. Die Forderungen bewegen sich weitgehend innerhalb bestehender Landeszuständigkeiten.
Punkte 9–13: Die Partei kritisiert Naturschutzauflagen, wenn diese wirtschaftliche Nutzung einschränken. Hier zeigt sich ein wiederkehrender Konflikt im Programm: Umweltpolitik wird unterstützt, solange sie wirtschaftlichen Interessen nicht entgegensteht. In der Praxis sind solche Zielkonflikte jedoch oft unvermeidbar.
Punkte 14–18: Die AfD lehnt zahlreiche klima- und energiepolitische Maßnahmen ab und fordert eine stärkere Orientierung an Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Entwicklung. Viele dieser Themen wurden bereits im Energiekapitel behandelt und liegen überwiegend außerhalb der direkten Landeskompetenz.
Punkte 19–29: Besonders auffällig sind die Abschnitte zu Klimaaktivisten, Klimaflüchtlingen und Migration. Hier verlässt das Kapitel teilweise klassische Umweltpolitik und geht in migrationspolitische Argumentation über. Die Behauptung, sogenannte Klimaflüchtlinge seien überwiegend „Sozialtouristen“, wird nicht belegt und stellt eine politische Wertung dar. Die Verknüpfung von Umweltpolitik und Migrationsablehnung gehört zu den ideologisch deutlichsten Passagen des Kapitels.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis überwiegend irreführend.
Richtig ist, dass Hochwasserschutz, Waldumbau, Wasserversorgung und Naturschutz wichtige Herausforderungen für Sachsen-Anhalt darstellen. Auch Zielkonflikte zwischen Naturschutz und wirtschaftlicher Nutzung existieren tatsächlich.
Irreführend ist jedoch die wiederkehrende Darstellung, Klimaschutz und Naturschutz seien grundsätzlich Gegensätze. Tatsächlich überschneiden sich beide Politikfelder häufig.
Falsch ist die Behauptung, die wissenschaftliche Grundlage des menschengemachten Klimawandels sei grundsätzlich umstritten. Darüber besteht in der internationalen Klimaforschung ein breiter wissenschaftlicher Konsens.
Ebenso irreführend ist die Darstellung von Klimaflüchtlingen als überwiegend erfundene Kategorie. Klimatische Veränderungen können nachweislich Flucht- und Migrationsbewegungen verstärken, auch wenn die Ursachen meist komplex und vielschichtig sind.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar, teilweise außerhalb der Landeskompetenz.
Viele Forderungen zu Naturschutz, Wasserwirtschaft, Waldpolitik oder Hochwasserschutz könnte eine Landesregierung tatsächlich umsetzen.
Grenzen bestehen dort, wo europäisches Umweltrecht, Bundesgesetze oder internationale Verpflichtungen betroffen sind. Das betrifft insbesondere Klimapolitik, Emissionsziele und große Teile der Energiepolitik.
Rechtlich problematische Forderungen finden sich in diesem Kapitel nur vereinzelt. Das Hauptproblem besteht erneut eher darin, dass manche Vorschläge Kompetenzen voraussetzen, die ein Bundesland nicht besitzt.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel arbeitet stark mit dem Gegensatz „Naturschutz statt Klimaschutz“. Die AfD versucht, sich als Verteidigerin von Heimat, Landschaft und Natur zu präsentieren, während Klimapolitik als ideologisches Projekt dargestellt wird.
Auffällig ist die häufige Verwendung von Begriffen wie „Klimaideologie“, „Klimaextremisten“ oder „Sozialtouristen“. Dadurch werden politische Gegner nicht nur kritisiert, sondern delegitimiert.
Besonders im letzten Teil des Kapitels verschiebt sich die Argumentation von Umweltpolitik hin zu Migrationsthemen. Umweltfragen dienen dort teilweise als zusätzliche Begründung für bereits bekannte migrationspolitische Forderungen. Dadurch wirkt das Kapitel insgesamt deutlich ideologischer, als viele seiner naturschutzpolitischen Vorschläge zunächst vermuten lassen.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel XII: Gesundheit und Pflege (Seiten 122–125)
Kernfakten
Forderungen: mehr Krankenhausinvestitionen, Ablehnung weiterer Privatisierung, Landarztstipendien
Eines der sachlicheren, pragmatischeren Kapitel des Programms
Krankenhausplanung liegt tatsächlich überwiegend in Landeskompetenz
Faktencheck: Darstellung, Privatisierung sei Hauptursache der Probleme, als teilweise irreführend eingestuft (Fachkräftemangel, Demografie ebenfalls relevant)
Finanzierung der zusätzlichen Investitionen im Programm nicht näher erläutert
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert mehr Investitionen in Krankenhäuser, eine stärkere Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, eine Aufwertung der Pflegeberufe sowie mehr Prävention. Gleichzeitig kritisiert sie die Privatisierung des Gesundheitswesens und fordert eine stärkere Orientierung am Patientenwohl statt an wirtschaftlichen Interessen.
Einordnung
Dieses Kapitel gehört zu den sachlicheren und vergleichsweise pragmatischen Teilen des Programms. Viele Probleme, die beschrieben werden – Ärztemangel auf dem Land, Pflegekräftemangel, wirtschaftlicher Druck auf Krankenhäuser oder regionale Versorgungslücken – sind real.
Auffällig ist allerdings, dass die AfD einerseits mehr staatliche Eingriffe, Investitionen und Planung fordert, während sie in anderen Politikfeldern häufig für weniger Staat wirbt. Im Gesundheitsbereich verfolgt sie damit einen deutlich interventionistischeren Kurs als etwa in der Wirtschafts- oder Energiepolitik.
Viele Vorschläge liegen tatsächlich zumindest teilweise in der Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt. Krankenhausplanung, Investitionsförderung, Rettungsdienst, medizinische Ausbildung und Teile der Pflegepolitik können von einer Landesregierung beeinflusst werden. Die Finanzierung der Krankenversicherung oder grundlegende Reformen des Gesundheitssystems sind dagegen Bundessache.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–4: Die AfD fordert höhere Investitionen in Krankenhäuser, lehnt weitere Privatisierungen ab und möchte Krankenhausreformen stärker an der Patientenversorgung ausrichten. Die Krankenhausplanung gehört tatsächlich zu den wichtigsten Aufgaben der Länder. Die Forderungen sind grundsätzlich realisierbar, allerdings kostenintensiv. Das Programm sagt wenig darüber, woher die zusätzlichen Mittel kommen sollen.
Punkte 5–8: Gesundheitszentren, eine bessere Notfallversorgung, der Erhalt von Notaufnahmen und Reformen bei Abrechnungssystemen sollen die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sichern. Die Diagnose ist nachvollziehbar. Allerdings liegen zentrale Fragen der Krankenhausvergütung und der Krankenkassenfinanzierung nicht beim Land, sondern beim Bund.
Punkte 9–11: Prävention soll ausgebaut, mehr Medizinstudienplätze geschaffen und Landärzte gezielt gefördert werden. Besonders Landarztstipendien sind ein bereits in mehreren Bundesländern genutztes Instrument und grundsätzlich realistisch. Die Forderung „Medizinstudenten statt Importärzte“ wirkt dagegen eher politisch zugespitzt. Der Ärztemangel lässt sich kurzfristig kaum allein durch heimische Ausbildung beheben.
Punkte 12–15: Die Pflegeberufe sollen aufgewertet, Dokumentationspflichten reduziert und die häusliche Pflege gestärkt werden. Die Kritik am Fachkräftemangel ist berechtigt. Die Rückkehr zur alten Pflegeausbildung ist jedoch umstritten, da die heutige generalistische Ausbildung gerade eingeführt wurde, um Pflegekräfte flexibler einsetzen zu können.
Punkte 16–18: Palliativversorgung und Hospize sollen ausgebaut werden. Zudem fordert die AfD eine grundlegende Reform der Krankenversicherung und eine politische Aufarbeitung der Corona-Zeit. Der Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten gehört zu den konkreteren und unproblematischeren Vorschlägen. Die Krankenversicherungsreform liegt hingegen fast vollständig außerhalb der Landeskompetenz.
Faktencheck
Bewertung: Überwiegend wahr bis teilweise irreführend.
Richtig ist, dass viele Krankenhäuser unter finanziellem Druck stehen, Pflegekräfte fehlen und die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zunehmend schwieriger wird. Auch die demografische Entwicklung verschärft diese Probleme.
Teilweise irreführend ist die Darstellung, die Privatisierung von Krankenhäusern sei die Hauptursache der aktuellen Probleme. Tatsächlich spielen Finanzierungssysteme, Fachkräftemangel, demografische Veränderungen und gesundheitspolitische Reformen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Fragwürdig ist außerdem die Aussage, die generalistische Pflegeausbildung habe sich als Misserfolg erwiesen. Diese Behauptung wird im Programm nicht belegt. Die Reform wird zwar kontrovers diskutiert, eine eindeutige wissenschaftliche Bewertung im Sinne der AfD gibt es bislang nicht.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar.
Viele Vorschläge – Investitionen in Krankenhäuser, Landarztförderung, Gesundheitszentren, Rettungsdienst oder Hospizversorgung – könnte eine Landesregierung grundsätzlich umsetzen.
Grenzen bestehen bei den Forderungen zur Krankenversicherung, zur bundesweiten Krankenhausfinanzierung oder zu grundlegenden Strukturreformen des Gesundheitswesens. Diese liegen überwiegend beim Bund.
Rechtlich problematische oder offensichtlich rechtswidrige Forderungen enthält dieses Kapitel kaum. Im Vergleich zu mehreren vorherigen Kapiteln bewegt sich die AfD hier deutlich stärker innerhalb bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen.
Rhetorischer Stil
Der Ton ist deutlich sachlicher als in den Kapiteln über Migration, Kultur oder Klimapolitik. Statt kulturkämpferischer Begriffe dominieren Begriffe wie Versorgungssicherheit, Patientenwohl, Pflegequalität und Prävention.
Dennoch arbeitet die AfD auch hier mit bekannten Mustern. Probleme werden häufig auf „Lobbyismus“, „Privatisierung“ oder politische Fehlentscheidungen der bisherigen Regierungen zurückgeführt. Komplexe Ursachen werden dadurch teilweise vereinfacht.
Insgesamt gehört dieses Kapitel zu den weniger ideologischen und fachlich konkreteren Teilen des Programms. Die meisten Forderungen beschäftigen sich mit realen Problemen, auch wenn einzelne Ursachenanalysen und Lösungsvorschläge zu stark vereinfacht dargestellt werden.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel XIII: Verkehr und Infrastruktur (Seiten 126–133)
Kernfakten
Fokus auf Ausbau klassischer Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schienen), Auto als „Rückgrat der Mobilität“
Forderung: Deutschlandticket für alle Schüler, Abschaffung Verbandsklagerecht
Abschaffung Verbandsklagerecht größtenteils Bundes-/EU-Recht, nicht durch Land umsetzbar
Eines der sachlicheren, weniger ideologischen Kapitel, Finanzierung der Investitionen jedoch offen
Ablehnung von Lastenradförderung eher symbolisch als verkehrspolitisch relevant
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD setzt auf einen deutlichen Ausbau klassischer Verkehrsinfrastruktur. Straßen, Brücken, Schienenwege, Wasserstraßen und digitale Netze sollen ausgebaut werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Auto-, Lkw- und Individualverkehr, während klimapolitisch motivierte Verkehrsbeschränkungen überwiegend abgelehnt werden.
Einordnung
Das Kapitel gehört zu den vergleichsweise pragmatischen Teilen des Programms. Viele Vorschläge betreffen konkrete Infrastrukturprobleme, die tatsächlich existieren: marode Straßen, sanierungsbedürftige Brücken, langsame Planungsverfahren, schwacher ÖPNV im ländlichen Raum und Lücken beim Breitbandausbau.
Gleichzeitig verfolgt die AfD eine klare verkehrspolitische Grundhaltung: Das Auto wird als Rückgrat der Mobilität verstanden, während Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung oder Einschränkung des Individualverkehrs überwiegend kritisch betrachtet werden. Anders als in den Kapiteln zu Migration oder Klimapolitik dominieren hier praktische Infrastrukturfragen.
Viele Forderungen liegen tatsächlich im Einflussbereich des Landes Sachsen-Anhalt. Allerdings überschätzt das Programm bei einzelnen Punkten die Möglichkeiten des Landes gegenüber Bundesrecht und Bundesverkehrsplanung.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–4: Die AfD fordert höhere Investitionen in Straßen, Brücken und Verkehrsinfrastruktur, schnellere Planungsverfahren sowie eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Interessen. Diese Forderungen sind grundsätzlich realistisch und liegen teilweise in Landeskompetenz. Der Investitionsbedarf ist tatsächlich hoch. Offen bleibt allerdings, wie die umfangreichen Ausgaben finanziert werden sollen.
Punkte 5–6: Das Verbandsklagerecht soll abgeschafft und Fährverbindungen erhalten werden. Der Erhalt von Fähren ist landespolitisch grundsätzlich möglich. Die Abschaffung des Verbandsklagerechts dagegen wäre größtenteils Bundes- und Europarecht und kann nicht einfach von Sachsen-Anhalt beschlossen werden.
Punkte 7–8: Bus und Bahn sollen gestärkt werden, zugleich fordert die AfD ein Deutschlandticket für alle Schüler. Dies gehört zu den konkreteren Vorschlägen des Kapitels. Die Förderung des Nahverkehrs liegt tatsächlich teilweise in Landeshand. Allerdings verursacht ein kostenloses Ticket erhebliche laufende Kosten, die im Programm nicht näher beziffert werden.
Punkte 9–13: Lkw-Stellplätze sollen ausgebaut, Behindertenparkplätze bedarfsgerecht geplant und Fahrverbote verhindert werden. Zudem spricht sich die Partei ausdrücklich gegen Lastenradförderung aus und fordert den Erhalt der Motorrad- und Simson-Kultur. Hier wird deutlich, dass das Kapitel nicht nur Infrastrukturpolitik, sondern auch kulturelle Identitätspolitik betreibt. Die Ablehnung von Lastenrädern wirkt eher symbolisch als verkehrspolitisch relevant.
Punkte 14–17: Wasserstraßen, Hochwasserschutz, Breitbandnetze und Rechenzentren sollen ausgebaut werden. Diese Forderungen gehören zu den sachlichsten und wirtschaftlich plausibelsten Teilen des Kapitels. Besonders beim Breitband- und Rechenzentrumsausbau handelt es sich um reale Standortfaktoren, die Sachsen-Anhalt tatsächlich beeinflussen kann.
Faktencheck
Bewertung: Überwiegend wahr bis teilweise irreführend.
Richtig ist, dass Deutschland und Sachsen-Anhalt einen erheblichen Investitionsstau bei Straßen, Brücken und Infrastruktur aufweisen. Auch langsame Genehmigungsverfahren werden von Wirtschaft, Kommunen und Verbänden seit Jahren kritisiert.
Irreführend wird das Kapitel dort, wo Umwelt- und Naturschutzauflagen nahezu ausschließlich als Hindernis dargestellt werden. Diese Verfahren dienen häufig dem Schutz von Eigentumsrechten, Natur- und Umweltschutz oder der Bürgerbeteiligung. Die Darstellung als bloße Blockade greift zu kurz.
Teilweise unbelegt ist zudem die implizite Behauptung, Förderprogramme für Radverkehr oder alternative Mobilität würden wesentliche Infrastrukturprobleme verursachen. Dafür gibt es keine belastbaren Nachweise.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar.
Viele Forderungen zu Straßenbau, Brückensanierung, ÖPNV, Digitalisierung, Wasserstraßen oder kommunaler Planung könnten von einer Landesregierung zumindest teilweise umgesetzt werden.
Rechtliche Probleme ergeben sich vor allem bei der Forderung nach der Abschaffung des Verbandsklagerechts. Dieses ist in weiten Teilen bundes- und europarechtlich abgesichert. Sachsen-Anhalt könnte es nicht eigenständig beseitigen.
Ansonsten enthält das Kapitel vergleichsweise wenige rechtlich problematische Forderungen. Die zentrale Frage ist weniger die Rechtslage als die Finanzierung der zahlreichen Investitionsvorhaben.
Rhetorischer Stil
Der Ton ist deutlich sachlicher als in vielen anderen Kapiteln. Statt Bedrohungsszenarien oder Kulturkampfbegriffen dominieren praktische Probleme und konkrete Infrastrukturprojekte.
Dennoch finden sich typische AfD-Muster. Maßnahmen zugunsten von Radverkehr oder Klimapolitik werden häufig als ideologisch motiviert dargestellt, während Straßenbau und Individualverkehr als vernünftige und realitätsnahe Politik präsentiert werden.
Insgesamt gehört das Kapitel zu den weniger ideologischen Abschnitten des Programms. Die meisten Forderungen betreffen reale Infrastrukturprobleme. Die politische Zuspitzung ist deutlich schwächer ausgeprägt als etwa in den Kapiteln zu Migration, Kultur oder Klima.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel XIV: Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform (Seiten 134–138)
Kernfakten
Forderung: weniger Ministerien, geringere Staatsquote, Abschaffung Landesverwaltungsamt
Automatische Genehmigungsfiktion bei überlangen Verfahren gefordert – rechtliche Risiken (Umwelt-, Bau-, Sicherheitsrecht)
Streichung von Förderungen für parteinahe Stiftungen rechtlich/politisch komplex (Gleichbehandlungsgrundsatz)
Verwaltungsorganisation liegt größtenteils tatsächlich in Landeskompetenz
Meist bleibt offen, welche konkreten Aufgaben nach Kürzungen entfallen sollen
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert einen deutlich kleineren Staat, weniger Ministerien, weniger Behörden, weniger Beauftragte und eine schlankere Verwaltung. Genehmigungen sollen schneller erfolgen, Bürokratie reduziert und die Verwaltung stärker als Dienstleister für Bürger verstanden werden.
Einordnung
Dieses Kapitel gehört zu den Bereichen, in denen ein Bundesland tatsächlich vergleichsweise große Gestaltungsmöglichkeiten besitzt. Verwaltungsorganisation, Behördenstrukturen, Ministerien und große Teile der Landesverwaltung können von einer Landesregierung beeinflusst werden.
Inhaltlich folgt das Kapitel dem klassischen Leitbild eines „schlanken Staates“. Die AfD beschreibt die Verwaltung als aufgebläht, ineffizient und von unnötigen Strukturen durchzogen. Viele Forderungen sind grundsätzlich legitim und werden auch von anderen Parteien regelmäßig diskutiert. Allerdings bleibt häufig offen, welche konkreten Aufgaben nach Kürzungen entfallen sollen und wie die versprochenen Leistungsverbesserungen trotz Personal- und Strukturabbau erreicht werden sollen.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–5: Die AfD fordert Ausgabenkürzungen in Ministerien, weniger Ministerien, eine geringere Staatsquote, das Ende von „Haushaltstricksereien“ und die Auflösung unnötiger Landesgesellschaften. Grundsätzlich kann eine Landesregierung Behörden und Ministerien umorganisieren. Die Schwierigkeit liegt jedoch darin, dass staatliche Aufgaben dadurch nicht automatisch verschwinden. Das Programm benennt häufig Einsparungen, beschreibt aber nur selten die konkreten Folgen.
Punkte 6–7: Das Landesverwaltungsamt soll abgeschafft und parteinahe Stiftungen sollen keine öffentlichen Gelder mehr erhalten. Die Abschaffung oder Umstrukturierung einer Behörde wäre grundsätzlich möglich. Die pauschale Streichung von Förderungen für parteinahe Stiftungen wäre dagegen rechtlich und politisch deutlich komplizierter, da hier Gleichbehandlungsgrundsätze und bestehende Finanzierungsmodelle betroffen sind.
Punkte 8–10: Überflüssige Gesetze sollen gestrichen, die Verwaltung digitalisiert und die Personalpolitik leistungsorientierter gestaltet werden. Diese Forderungen gehören zu den realistischeren Teilen des Kapitels. Bürokratieabbau und Digitalisierung werden seit Jahren von nahezu allen Parteien gefordert. Das eigentliche Problem liegt meist weniger im Ziel als in der praktischen Umsetzung.
Punkte 11–14: Besonders weitgehend ist die Forderung, Genehmigungen bei überlangen Verfahren automatisch als erteilt zu betrachten. Zudem sollen Fördermittel konzentriert, zahlreiche Beauftragte abgeschafft und die Verwaltung stärker auf Bürgerfreundlichkeit verpflichtet werden. Mehr Bürgernähe ist unproblematisch. Die automatische Genehmigungsfiktion kann dagegen erhebliche rechtliche Risiken erzeugen, etwa im Umwelt-, Bau- oder Sicherheitsrecht.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis teilweise irreführend.
Richtig ist, dass viele Bürger Verwaltungsverfahren als langsam und bürokratisch erleben. Auch die Digitalisierung deutscher Behörden gilt seit Jahren als ausbaufähig.
Irreführend ist jedoch die Darstellung, Bürokratie sei hauptsächlich das Ergebnis politischer Fehlentscheidungen einzelner Regierungen. Viele Vorschriften entstehen durch Gerichtsentscheidungen, Bundesrecht, EU-Recht oder notwendige Kontrollmechanismen.
Teilweise unbelegt ist außerdem die implizite Behauptung, ein erheblicher Teil der Verwaltung sei überflüssig. Das Programm nennt zahlreiche Strukturen, die abgeschafft werden sollen, liefert aber oft keine belastbare Analyse ihrer tatsächlichen Aufgaben.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Ministerien umstrukturieren, Behörden zusammenlegen, Beauftragte abschaffen oder Verwaltungsabläufe reformieren kann eine Landesregierung grundsätzlich.
Problematisch ist insbesondere die Forderung nach automatischen Genehmigungen bei überlangen Verfahren. Je nach Bereich könnte dies mit Sicherheitsvorschriften, Umweltrecht oder Beteiligungsrechten kollidieren. Auch die pauschale Streichung von Förderungen für parteinahe Stiftungen müsste rechtssicher ausgestaltet werden und könnte verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.
Im Gegensatz zu vielen früheren Kapiteln scheitern die Vorschläge hier jedoch meist nicht an fehlenden Landeskompetenzen, sondern eher an praktischen oder rechtlichen Detailfragen.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel verwendet deutlich weniger Alarmismus als etwa die Kapitel zu Migration, Klima oder Demokratie. Statt Bedrohungsszenarien dominiert eine wirtschaftliche Sprache mit Begriffen wie „Effizienz“, „Leistungsprinzip“, „Ausgabendisziplin“ und „Verschlankung“.
Auffällig ist jedoch die häufige Darstellung der Verwaltung als grundsätzlich ineffizient und bürgerfern. Komplexe Verwaltungsaufgaben werden teilweise so dargestellt, als ließen sie sich durch einfache Kürzungen und organisatorische Reformen lösen.
Insgesamt gehört dieses Kapitel zu den sachlicheren Teilen des Programms. Die politischen Forderungen sind überwiegend konkret und bewegen sich meist innerhalb der Landeskompetenzen. Die größte Schwäche liegt weniger in rechtlichen Problemen als in der oft sehr vereinfachten Vorstellung, dass weniger Verwaltung automatisch zu besserer Verwaltung führt.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel XV: Medien (Seiten 139–143)
Kernfakten
Forderung: grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Reduzierung Rundfunkbeitrag
Medienpolitik teilweise Ländersache über Rundfunkstaatsverträge, Land kann nicht allein grundlegend umgestalten
Faktencheck: Behauptung, ÖRR habe Legitimation weitgehend verloren, als irreführend eingestuft (weiterhin hohe Reichweite)
Behauptung systematischer parteipolitischer Steuerung der Berichterstattung nicht belegt
Staatsferne des Rundfunks verfassungsrechtlich geschützt, direkte inhaltliche Eingriffe rechtlich problematisch
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags und mehr politische Ausgewogenheit in den Medien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird dabei als aufgebläht, teuer und politisch einseitig dargestellt.
Einordnung
Das Kapitel greift ein Thema auf, das weit über die AfD hinaus diskutiert wird. Kritik an Gehältern einzelner Intendanten, Bürokratie, Doppelstrukturen oder steigenden Rundfunkbeiträgen findet sich auch bei anderen Parteien. Problematisch wird es dort, wo berechtigte Reformdebatten mit der Behauptung vermischt werden, die Medienlandschaft sei grundsätzlich politisch einseitig oder erfülle ihren Auftrag nicht mehr.
Medienpolitik ist teilweise Ländersache. Die Bundesländer regeln gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Staatsverträge. Sachsen-Anhalt könnte deshalb tatsächlich Einfluss ausüben. Eine einzelne Landesregierung kann den Rundfunk jedoch nicht allein grundlegend umgestalten oder abschaffen.
Die Unterpunkte im Überblick
Die AfD fordert eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weniger Bürokratie und geringere Kosten. Diese Forderungen sind grundsätzlich legitim und werden auch außerhalb der AfD diskutiert. Die konkrete Umsetzung wäre allerdings nur gemeinsam mit den anderen Bundesländern möglich.
Die Partei verlangt mehr politische Ausgewogenheit und die stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher gesellschaftlicher Positionen. Grundsätzlich entspricht Meinungsvielfalt dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Problematisch wird die Forderung dort, wo sie implizit nahelegt, Berichterstattung müsse nach parteipolitischen Verteilungsschlüsseln organisiert werden.
Kritisiert werden hohe Gehälter, Pensionen und Verwaltungsstrukturen. Tatsächlich gab es in den vergangenen Jahren mehrere Skandale und Reformdebatten. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass das gesamte System versagt oder politisch gesteuert wäre.
Die AfD stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Konkurrenten privater Medien dar und fordert eine Rückkehr zu einer enger definierten Grundversorgung. Darüber kann politisch diskutiert werden. Allerdings bleibt offen, welche konkreten Angebote entfallen sollen und welche Folgen dies für Information, Kultur und regionale Berichterstattung hätte.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis teilweise irreführend.
Richtig ist, dass es beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Reformbedarf gibt. Hohe Führungseinkommen, Verwaltungsstrukturen und einzelne Skandale haben das Vertrauen vieler Bürger beschädigt.
Irreführend ist jedoch die Darstellung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe seine Legitimation weitgehend verloren oder erfülle seinen Auftrag grundsätzlich nicht mehr. Die Sender erreichen weiterhin täglich Millionen Menschen und erfüllen gesetzliche Informations-, Bildungs- und Kulturaufgaben.
Ebenfalls nicht belegt ist die implizite Behauptung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte systematisch parteipolitisch gesteuert oder einheitlich zugunsten bestimmter Parteien. Einzelne Kritikpunkte an Berichterstattung sind normal. Für eine umfassende politische Steuerung gibt es jedoch keine belastbaren Belege.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Teilweise realisierbar.
Sachsen-Anhalt kann über die Ministerpräsidentenkonferenz und Rundfunkstaatsverträge Einfluss auf Reformen nehmen. Auch Forderungen nach mehr Transparenz oder Sparmaßnahmen sind grundsätzlich möglich.
Nicht realistisch ist dagegen der Eindruck, eine Landesregierung könne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk allein grundlegend umbauen oder abschaffen. Die Rundfunkordnung wird gemeinsam von allen Ländern getragen und zusätzlich durch die Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes geschützt.
Rechtlich problematisch wären Forderungen, die direkt in redaktionelle Entscheidungen eingreifen oder politische Vorgaben für Inhalte machen würden. Die Staatsferne des Rundfunks ist verfassungsrechtlich geschützt.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel arbeitet stark mit populären Negativbildern: „Traumgehälter“, „Bürokratie“, „Skandale“ und „Überproduktion“. Dadurch wird ein Bild eines verschwenderischen und bürgerfernen Rundfunks erzeugt.
Auffällig ist zudem die Gegenüberstellung von angeblich „niveauvollen“ Medien und dem heutigen Mediensystem. Damit wird suggeriert, frühere Medien hätten objektiver oder ausgewogener berichtet. Diese Behauptung bleibt unbelegt und dient vor allem der politischen Zuspitzung.
Im Vergleich zu den Kapiteln über Migration oder Klimapolitik fällt die Sprache jedoch deutlich gemäßigter aus. Die Kritik ist scharf, bleibt aber überwiegend im Rahmen einer politischen Reformdebatte und verzichtet weitgehend auf die drastischen Untergangsszenarien, die in anderen Teilen des Programms häufig vorkommen.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel XVI: Finanzen und Steuern (Seiten 144–147)
Kernfakten
Forderungen: Senkung Grunderwerbsteuer, keine neuen Steuern, strikte Schuldenbremse, Abschaffung Sondervermögen
Zentraler Widerspruch: Steuersenkungen und Mehrausgaben (Polizei, Bildung, Gesundheit) gleichzeitig versprochen
Faktencheck: Behauptung, Sondervermögen seien grundsätzlich verfassungswidrige „Schattenhaushalte“, als falsch eingestuft
Grunderwerbsteuer-Höhe liegt tatsächlich in Landeskompetenz
Zentrale Finanzierungsfrage des Gesamtpakets im Programm nicht überzeugend beantwortet
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD verspricht niedrigere Steuern, keine neuen Abgaben, einen streng ausgeglichenen Haushalt, weniger Staatsausgaben und eine bessere Finanzierung der Kommunen. Gleichzeitig sollen Förderprogramme, Sondervermögen und aus Sicht der Partei unnötige Ausgaben reduziert werden.
Einordnung
Das Kapitel folgt einer klassischen finanzpolitisch konservativen Linie: niedrige Steuern, geringe Verschuldung, strikte Haushaltsdisziplin und ein schlanker Staat. Viele Forderungen sind grundsätzlich nachvollziehbar und politisch legitim. Allerdings enthält das Kapitel einen Widerspruch, der sich bereits durch andere Teile des Programms zieht: Die AfD verspricht einerseits Steuersenkungen und Einsparungen, gleichzeitig aber erhebliche Mehrausgaben in Bereichen wie Polizei, Bildung, Gesundheit, Infrastruktur und Kommunalfinanzen.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die einzelnen Maßnahmen denkbar sind, sondern ob sie gemeinsam finanzierbar wären. Genau dazu bleibt das Programm meist vage.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–3: Die Grunderwerbsteuer soll gesenkt, kleinere Steuern abgeschafft und neue Steuererhöhungen ausgeschlossen werden. Die Grunderwerbsteuer gehört tatsächlich zu den wenigen Steuern, deren Höhe die Länder selbst festlegen können. Hier besitzt Sachsen-Anhalt echte Gestaltungsmöglichkeiten. Allerdings würden sinkende Steuereinnahmen an anderer Stelle kompensiert werden müssen.
Punkte 4–6: Die AfD fordert eine umfassende Prüfung aller Landesausgaben, die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs und eine stärkere Rolle des Landesrechnungshofes. Die Ausgabenkontrolle liegt grundsätzlich in Landeskompetenz. Beim Kirchensteuereinzug überschätzt das Programm jedoch die Möglichkeiten des Landes, da hierfür bundes- und staatskirchenrechtliche Regelungen relevant sind.
Punkte 7–9: Haushalte sollen transparenter werden, Sondervermögen abgeschafft und die Schuldenbremse strikt eingehalten werden. Mehr Transparenz ist grundsätzlich umsetzbar. Problematisch ist jedoch die pauschale Darstellung von Sondervermögen als unseriöse oder gar rechtswidrige Haushaltstricks. Tatsächlich sind Sondervermögen ein etabliertes und grundsätzlich legales Instrument öffentlicher Haushaltsführung. Die Behauptung, solche Konstruktionen seien generell verfassungswidrig, ist falsch.
Punkt 10: Das Finanzausgleichsgesetz soll reformiert und die Kommunen finanziell besser ausgestattet werden. Dies liegt tatsächlich weitgehend in Landeskompetenz. Allerdings erhöht eine bessere Finanzierung der Kommunen gleichzeitig die Ausgaben des Landes und steht damit teilweise im Spannungsverhältnis zu den angekündigten Sparmaßnahmen.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis teilweise falsch.
Richtig ist, dass Kommunen häufig über finanzielle Belastungen klagen und dass Bürger nachvollziehbare Transparenz bei öffentlichen Haushalten erwarten dürfen.
Irreführend ist die Darstellung, hohe Staatsausgaben seien vor allem das Ergebnis schlechter Politik oder unnötiger Projekte. Ein erheblicher Teil der Haushalte entfällt auf gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, Personal, Bildung, Polizei, Justiz oder Sozialleistungen.
Teilweise falsch ist die Behauptung, Sondervermögen seien grundsätzlich unzulässige „Schattenhaushalte“ oder verfassungswidrig. Sondervermögen sind rechtlich zulässig, solange sie die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Man kann sie politisch kritisieren, aber ihre bloße Existenz macht sie nicht rechtswidrig.
Ebenfalls offen bleibt die zentrale Finanzierungsfrage: Das Programm verspricht gleichzeitig Steuersenkungen, Ausgabensteigerungen und Schuldenfreiheit. Wie dieses Gesamtpaket dauerhaft finanziert werden soll, wird nicht überzeugend erklärt.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar.
Die meisten Vorschläge bewegen sich innerhalb der Landeskompetenzen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer, die Ausgestaltung des Finanzausgleichs, Haushaltsregeln oder Verwaltungsreformen können tatsächlich durch eine Landesregierung beeinflusst werden.
Rechtlich problematische Forderungen finden sich kaum. Die größte Schwäche liegt nicht im Recht, sondern in der Finanzierbarkeit. Mehrere Ziele des Kapitels konkurrieren miteinander: niedrigere Einnahmen, höhere Ausgaben und gleichzeitig strikte Haushaltsdisziplin.
Rhetorischer Stil
Das Kapitel arbeitet stark mit Begriffen wie „Haushaltswahrheit“, „Schuldenmacherei“, „Taschenspielertricks“ und „Ausgabendisziplin“. Dadurch wird der Eindruck erzeugt, die bisherigen Regierungen würden bewusst intransparente oder unseriöse Finanzpolitik betreiben.
Auffällig ist die Gegenüberstellung von angeblich verantwortungslosem Staatshandeln und der eigenen Rolle als ordnungspolitischer Sanierer. Komplexe finanzpolitische Zielkonflikte werden dabei häufig vereinfacht. Wie in vielen anderen Kapiteln präsentiert die AfD ihre Vorschläge als offensichtlich vernünftig, während andere Positionen als Verschwendung oder Misswirtschaft dargestellt werden.
Im Vergleich zu den Kapiteln über Migration oder Klima bleibt die Sprache jedoch deutlich sachlicher und weniger emotional aufgeladen. Die politischen Konflikte werden hier überwiegend finanzpolitisch und nicht kulturkämpferisch begründet.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
Kapitel XVIII: Kulturpolitik (Seiten 148–156)
Kernfakten
Motto „Deutsch denken“: Kulturpolitik soll patriotische nationale Identität fördern
Kulturpolitik weitgehend Ländersache, Sachsen-Anhalt besitzt erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten
Förderkürzungen für Diversitäts-/Gender-/Antidiskriminierungsprojekte geplant
Faktencheck: Darstellung des Bauhauses als „entwurzeltes“ Projekt als stark ideologisch gefärbt und teilweise falsch eingestuft (Bauhaus international als bedeutender deutscher Kulturbeitrag anerkannt)
Rechtlich heikel: Kulturförderung nach ideologischer Nähe könnte Kunstfreiheit berühren
3 Min. Lesezeit
Kurzzusammenfassung
Die AfD fordert eine ausdrücklich patriotische Kulturpolitik. Kultur soll nach Vorstellung der Partei nationale Identität stärken, traditionelle Werte vermitteln und ein positives deutsches Geschichtsbild fördern. Gleichzeitig sollen zahlreiche bestehende Förderansätze, insbesondere im Bereich Diversität, Erinnerungskultur und zeitgenössischer Kulturpolitik, zurückgedrängt werden.
Einordnung
Dieses Kapitel gehört zu den ideologisch deutlichsten Teilen des Programms. Anders als bei Infrastruktur, Gesundheit oder Verwaltung geht es hier weniger um praktische Verwaltungsfragen als um die Frage, welche Werte, Geschichtsbilder und Identitätsvorstellungen staatlich gefördert werden sollen.
Da Kulturpolitik weitgehend Ländersache ist, besitzt Sachsen-Anhalt tatsächlich erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade deshalb ist dieses Kapitel politisch besonders relevant. Die AfD will Kulturpolitik nicht nur verwalten, sondern ausdrücklich zur gesellschaftlichen Umgestaltung nutzen.
Die Unterpunkte im Überblick
Punkte 1–3: Unter dem Motto „Deutsch denken“ soll Kulturpolitik stärker an nationaler Identität ausgerichtet werden. Die Landeskampagne „moderndenken“ wird kritisiert. Stattdessen soll Kultur ausdrücklich patriotische Identifikation fördern. Das ist grundsätzlich politisch zulässig, zeigt aber eine klare staatliche Lenkungsabsicht in kulturellen Fragen.
Punkte 4–6: Die AfD fordert eine stärkere Würdigung deutscher Geschichte, Traditionen und regionaler Identität. Historische Persönlichkeiten und kulturelles Erbe sollen stärker in den Mittelpunkt rücken. Solche Schwerpunkte kann ein Land tatsächlich setzen.
Punkte 7–9: Kulturförderung soll stärker nach dem Kriterium erfolgen, ob Projekte einen positiven Bezug zur deutschen Kultur und Identität herstellen. Hier beginnt ein problematischer Bereich. Zwar darf Politik Förderschwerpunkte setzen, eine politische Auswahl nach ideologischer Nähe könnte jedoch die Kunstfreiheit berühren.
Punkte 10–12: Die Partei kritisiert Förderungen für Projekte zu Diversität, Gender oder Antidiskriminierung und möchte diese teilweise streichen. Das wäre grundsätzlich politisch möglich, solange keine Diskriminierung einzelner Gruppen erfolgt und Förderentscheidungen rechtsstaatlichen Kriterien folgen.
Punkte 13–15: Theater, Museen und kulturelle Einrichtungen sollen stärker zur Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte beitragen. Diese Forderungen liegen weitgehend in Landeskompetenz. Kritiker würden allerdings einwenden, dass Kulturinstitutionen gerade nicht zu Instrumenten staatlicher Identitätspolitik werden sollten.
Faktencheck
Bewertung: Teilweise wahr bis teilweise falsch.
Richtig ist, dass Kulturpolitik immer auch Werte vermittelt und dass Regierungen über Förderentscheidungen kulturelle Schwerpunkte setzen.
Problematisch wird die Analyse der AfD dort, wo sie behauptet, Deutschland leide unter einer umfassenden „Identitätsstörung“, „Selbstverleugnung“ oder einem systematischen Hass auf die eigene Geschichte. Dafür gibt es keine belastbaren Belege. Es handelt sich um politische Wertungen, nicht um Fakten.
Teilweise falsch ist zudem die Darstellung des Bauhauses als grundsätzlich „entwurzeltes“ oder anti-deutsches Projekt. Das Bauhaus gilt international als einer der bedeutendsten deutschen Kultur- und Architekturbeiträge des 20. Jahrhunderts. Die Darstellung im Programm ist stark ideologisch gefärbt.
Rechtliche Umsetzbarkeit
Bewertung: Weitgehend realisierbar, teilweise rechtlich problematisch.
Da Kulturpolitik überwiegend Ländersache ist, könnte eine Landesregierung viele der vorgeschlagenen Förderschwerpunkte tatsächlich verändern.
Rechtliche Grenzen ergeben sich dort, wo Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit oder Gleichbehandlungsgrundsätze berührt werden. Fördergelder dürfen politisch priorisiert werden, kulturelle Einrichtungen dürfen aber nicht aufgrund missliebiger Meinungen oder politischer Haltungen benachteiligt werden.
Sollten Förderentscheidungen primär nach ideologischer Übereinstimmung getroffen werden, könnte dies rechtlich angreifbar sein.
Rhetorischer Stil
Dieses Kapitel ist stark kulturkämpferisch geprägt. Begriffe wie „Regenbogenideologie“, „Identitätsstörung“, „Selbsthass“ oder „patriotische Wende“ dienen weniger einer sachlichen Analyse als der Mobilisierung politischer Anhänger.
Besonders auffällig ist die Darstellung kultureller und gesellschaftlicher Entwicklungen als Kampf zwischen einer angeblich gesunden nationalen Identität und einer vermeintlich identitätsfeindlichen Gegenkultur. Komplexe kulturelle Debatten werden dadurch auf einen Gegensatz zwischen „patriotisch“ und „ideologisch“ reduziert.
Insgesamt gehört dieses Kapitel zu den ideologisch schärfsten Abschnitten des Programms. Während viele Vorschläge formal innerhalb der Landeskompetenzen liegen, wird Kultur hier ausdrücklich als Instrument gesellschaftlicher und politischer Umgestaltung verstanden. Das unterscheidet das Kapitel deutlich von den eher verwaltungs- oder wirtschaftspolitisch geprägten Teilen des Programms.
1 Quelle
- afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03…rungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt (Bearbeitungsstand: 05.03.2026)
